19.01.2021
Konzessionsgenehmigungsgesuch Kraftwerk Sarsura (Gemeinden Zernez)
Öffentliche Auflage vom 19. Januar bis 17. Februar 2021 gemäss Art. 53 ff. des Wasser-rechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).

Das mit Regierungsbeschluss vom 25. Oktober 2016 (Prot. Nr. 931) genehmigte Projekt soll in unveränderter Form von der Gemeinde Zernez auf die Ouvra Electrica Susasca Susch SA (OESS) übertragen werden. Hierzu hat die Gemeindeversammlung Zernez vom 26. November 2020 der OESS eine entsprechende Wasserrechtsverleihung erteilt.

Die Gesuchsunterlagen liegen im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie in der Gemeinde Zernez zur Einsicht auf. Für eine physische Einsichtsnahme in Chur ist mit dem Empfang Sinergia (081 257 50 55) bzw. in Zernez mit der Gemeindekanzlei (081 851 44 41) zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Gesuchsunterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.

Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisie-rung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Ein-sprachelegitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobi-lität des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.