05.06.2021
Aufgrund von Art. 18 Abs. 1 der Gemeindeverfassung ist folgende Initiative eingereicht worden:
Die unterzeichneten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Scuol wünschen, dass die Ge-meinde Scuol das Öffentlichkeitsprinzip gemäss kantonalem Öffentlichkeitsgesetz einführt. Der Art. 3 der Gemeindeverfassung soll mit einem neuen Absatz 4 ergänzt werden, der wie folgt lautet:
«Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip gemäss kantonalem Öffentlichkeitsgesetz, KGÖ. Amtliche Dokumente dürfen erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie Grundlage bilden, getroffen ist.»

Die fünf Erstunterzeichner können das Initiativbegehren bis zur Festsetzung des Abstimungstermins zurückziehen.

Ablauf der Sammelfrist: 5. Juni 2022.
Gemeindekanzlei
Scuol, 5. Juni 2021