12.08.2021
H27 Engadinerstrasse / H28c Ofenbergstrasse
Instandsetzung Zernez innerorts km 38.08 - km 38.98 / km 0.00 - km 0.47
Auflageprojekt Nr. 27.5164 vom Juni 2021

Aufhebung Auflageprojekt Nr. 27.4919 vom April 2019
1. Ort und Frist der Auflage Die Projektakten liegen vom 16.08.2021 bis 14.09.2021 in der Gemeindeverwaltung, Gemeinde Zernez, Urtatsch 147A, 7530 Zernez, zur Einsicht auf (Art. 20 des Strassengeset-zes des Kantons Graubünden, StrG, BR 807.100). Sie können während der Dauer der Aufla-ge auch unter www.tiefbauamt.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden. Die neue Strassenachse (gelb) und die neuen Fahrbahnränder (weiss) sind im Gelände aus-gesteckt beziehungsweise markiert.
2. Gesuche um spezialgesetzliche Bewilligungen Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:
- Gesuch um Bewilligung für das Einleiten oder Versickernlassen von behandeltem, ver-schmutztem Abwasser nach Art. 7 Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes.
- Gesuch um Bewilligung für das Einleiten von nicht verschmutztem Abwasser in ein ober-irdisches Gewässer nach Art. 7 Abs. 2 des Gewässerschutzgesetzes.
- Gesuch um Bewilligung von Bauvorhaben in besonders gefährdeten Bereichen nach Art. 19 Abs. 2 des Gewässerschutzgesetzes.
- Gesuch um Bewilligung von Erleichterungen für bestehende Anlagen nach Art. 17 des Umweltschutzgesetzes.
- Gesuch um Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nach Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes.
3. Verfügungsbeschränkung Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben inner-halb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departementes für Infrastruk-tur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt.
4. Einsprachen 4.1 Legitimation Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
4.2 Einwendungen Es können geltend gemacht werden:
a) Einwände gegen das Auflageprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine vorgesehene Enteignung und deren Umfang;
b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Berei-nigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Lander-werbsverfahren.
4.3 Frist und Adressat Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der Enteignungsverordnung des Kantons Graubünden (EntV, BR 803.110) zu beachten.
5. Aufhebung des alten Auflageprojektes Das Auflageprojekt Instandsetzung Zernez innerorts Nr. 27.4919 vom April 2019, öffentlich aufgelegen vom 27. Mai 2019 bis 25. Juni 2019, wurde mit Verfügung des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität vom 7. Juni 2021 (mitgeteilt am 8. Juni 2021) gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des StrG aufgehoben
Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden
Der Vorsteher:
Dr. Mario Cavigelli, Regierungspräsident
Chur, 06.08.2021