Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen bis zum 31. Juli des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. Die Demissionen sind öffentlich bekannt zu geben. Innert Frist sind folgende Demissionen eingegangen. Gemeindevorstand=zählen Riet Ganzoni Geschäftsprüfungskommission Markus Schnizler (Amtszeitbeschränkung) Martin Schild (Amtszeitbeschränkung) Schulrat Michael Baumann Gianni Cortesi Kommission für gemeindeeigene Bauten Camillo Crameri (Amtszeitbeschränkung) Yvonne Nägeli (Amtszeitbeschränkung) Andreas Weisstanner (Amtszeitbeschränkung) Planungs- und Baukommission Moreano Giudicetti (Amtszeitbeschränkung) Claudio Lattmann (Amtszeitbeschränkung) Anton Spirig (Amtszeitbeschränkung) Reto Weisstanner (Amtszeitbeschränkung) Fürsorgekommission Elisabeth Herren (Amtszeitbeschränkung) Susanna Schild (Amtszeitbeschränkung) Stimmenzähler Yvonne Nägeli Elsbeth Rehm Jann Rehm Gemäss Art. 38 der Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten, den Gemeindevorstand und die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeindevorstand bis zum 1. September des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. |
Gemeinde Celerina/Schlarigna |
Celerina, 07. August 2021 |