21.11.2021

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 16. November 2021

Kutschentarife Winter 2021/2022
Der Gemeindevorstand ist grundsätzlich einverstanden mit einer Erhöhung des Tarifs für den Pferdeomnibus in die Val Roseg von CHF 25.- auf CHF 27.- (Einzelfahrt) bzw. von CHF 35.- auf CHF 37.- (Retourfahrt).
Ebenso ist er grundsätzlich einverstanden damit, dass statt eines fixen Kutschentarifes eine Bandbreite mit Minimal- und Maximaltarif festgelegt wird, innerhalb derer die Betriebe in der Preisgestaltung frei sind. Den Fuhrhaltereien soll damit die Möglichkeit gegeben werden, saisonale Abstufungen zu machen.
Die genauen Zahlen sollen im Rahmen eines «Runden Tisches» definiert und vom Gemeindevorstand zeitgleich mit den Kutschenbewilligungen für die Wintersaison zum 1. Dezember 2021 in Kraft gesetzt werden.
Die Sommersaison-Tarife 2022 sollen auf der Basis der im Winter gemachten Erfahrungen festgelegt werden.

Unterstützungsgesuch Engadin Festival 2022
Die beiden Eröffnungskonzerte des Engadin Festivals 2022 finden am 30. und 31. Juli im Pontresiner Rondo statt. Die beiden Konzerte werden mit einem bereits budgetierten Betrag von CHF 8’700.-. unterstützt.
Für Einrichtung, Proben und Konzert ist die Sela Arabella vom Freitag, 29. Juli bis Sonntag, 31. Juli 2022 gebucht. Im Sinn einer weiteren Unterstützung übernimmt die Gemeinde die mit rund CHF 4’000.- veranschlagten Kosten für die Raummiete.

Auftragsvergabe Bauingenieurarbeiten Inszenierung Dorfschlucht Ova da Bernina
Basierend auf dem Siegerprojekt für die Inszenierung der Ova-da-Bernina-Schlucht sind für die Teilprojekte «Schwebebalken» und «Teleskop» Vorprojektarbeiten zu machen, so ua. Geologieabklärungen, Fundationsberechnungen und Grobkostenschätzungen für die Tragstrukturen.
Der Gemeindevorstand vergibt den dazu nötigen Bauingenieurauftrag an die Caprez Ingenieure AG Silvaplana/St. Moritz zum Betrag von CHF 16’013.23 inkl. MWSt.

Anpassung Bestimmungen Um- und Neubau Hotel Collina
Auf Antrag der Baukommission stimmt der Gemeindevorstand einem Gesuch der Bauherrschaft zu betreffend den Zeitpunkt des Grundbucheintrags der zur Querfinanzierung vorgesehenen Zweitwohnungen.
Die rechtskräftig erteilte Baubewilligung sieht vor, dass die 4 zur Querfinanzierung zulässigen Zweitwohnungen erst bezogen werden dürfen, wenn das Hotel in Betrieb genommen worden ist. Die Bauherrschaft wird verpflichtet, diese Bestimmung in die Kaufverträge aufzunehmen. Auch ist der erfolgte Grundbucheintrag des Nutzungsverbots vor Hotelbetriebsaufnahme gegenüber der Gemeinde zu belegen.


Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber