28.12.2021
1. Der Gemeindevorstand beabsichtigt foldende Verkehrsbeschränkung gemäss Signalisationsverodnung (SSV; SR 741.21) auf dem Gemeindegebiet Zernez einzuführen:
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14)
Zusatztafel: Ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fahrten, Zubringendienst sowie mit Bewilligung der Gemeinde
- Susch, Surpunt, ab der Verzweigung H27 Engadinerstrasse, Koordinaten Signalstandort: 2’801’824 / 1’181’083
2. Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
3. Das Aufstellen der Signalisation erfolgt im Einvernehmen mit der Kantonspolizei Graubünden, Dienststelle Verkehrstechnik, gemäss Verfügung vom 14.12.2021.
4. Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100), innert 30 Tagen seit der Publikation, z.H. des Gemeindevorstandes, Zernez, Stellung genommen werden. Nach Prüfung der Einwände entscheidet der Gemeindevorstand darüber und publiziert sein Entscheid im Kantonsamtsblatt zusammen mit der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung.
Der Gemeindevorstand
Zernez, 28.12.2021