28.04.2022
Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB): Gesuch um die Erneuerung des Brailtunnels I
Gesuchstellerin Rhätische Bahn AG,
Bahnhofstrasse 25
7001 Chur
Ort Gemeinde Zernez
Gegenstand Erneuerung Brailtunnel I
Verfahren Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage Die Gesuchsunterlagen können vom Montag, 2. Mai 2022 bis Mittwoch, 1. Juni 2022 an folgenden Stellen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden:
- Gemeinde Zernez, Technische Betriebe, Cul 40, 7530 Zernez
- Amt für Energie und Verkehr Graubünden elektronisch auf www.aev.gr.ch unter der Rubrik "Aktuelles"
Einsprachen Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Enteignung Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Öffentlicher Verkehr
Chur, 2. Mai 2022