Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna lädt alle Interessierten ein, sich zur oben genannten Gesetzesvorlage einzubringen. Gegenstand: Gesetz über die Förderung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Wohnbauförderungsgesetz) Auflageakten: - Gesetz über die Förderung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Wohnbauförderungsgesetz) - Verordnung zum Gesetz über die Förderung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Wohnbauförderungsgesetz) Auflagefrist: ab 07. Juli 2022 während 30 Tagen Auflageort: Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten Die Gesetzesvorlage kann auch auf der Homepage der Gemeinde Celerina eingesehen werden www.gemeinde-celerina.ch/aktuelles Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagegfrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 07. Juli 2022 |