19.11.2022
Die Gemeinde Scuol beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung einzuführen:
Parkieren gegen Gebühr (Signal 4.20) in Crastuoglia
Montag bis Samstag 8 bis 19 Uhr: 50 Rappen pro Stunde, 5 Franken pro Tag, 20 Franken pro Woche (keine Maximaldauer)
Die Kantonspolizei hat die geplante Massnahme am 17. November 2022 genehmigt, gemäss Art. 3 Abs. 3/4 SVG 1), Art. 4 RVzEGzSVG 2) und Art. 7 Abs. 1/2 EGzSVG 3).
Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen nach Publikationsdatum, also bis zum 18. Dezember 2022, beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Nach Prüfung der Eingaben entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit Rechtsmittelbelehrung (Einsprachemöglichkeit beim Verwaltungsgericht).
Die Geschäftsleitung der Gemeinde Scuol
Scuol, 18. November 2022