19.01.2023
Gestützt auf das Kapitel 5.1.2 des Kantonalen Richtplans (Siedlungsentwicklung nach innen und Abstimmung Verkehr) sowie in Anwendung von Art. 20 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet zurzeit die öffentliche Mitwirkungsauflage des KRL Madulain statt. Das Leitbild dient als Orientierungsrahmen für künftige raumwirksame Entscheide und ist zugleich Grundlage für die in den kommenden 2 Jahren anstehende Überarbeitung der Nutzungsplanung (Ortsplanung) der Gemeinde.
Auflageakten Kommunales räumliches Leitbild (KRL) der Gemeinde Madulain (Bericht mit Konzept- und Massnahmenplan) – Stand öffentliche Mitwirkungsauflage
Auflagefrist (30-tägige Mitwirkungsauflage) Do., 19. Januar 2023 - Mo., 20. Februar 2023
Auflageort / -zeit Gemeindeverwaltung Madulain, Chesa Cumünela, Via Suot 32, 7523 Madulain
während der Schalterstunden oder nach telefonischer Vereinbarung 081 854 11 41.
Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Madulain (www.madulain.ch) einsehbar.
Vorschläge und Einwendungen Während der Auflagefrist können interessierte Kreise und Einzelpersonen schriftlich Anmerkungen, Vorschläge, Einwendungen zum KRL (Stand Mitwirkung) an den Gemeindevorstand richten:
Gemeindevorstand Madulain, Chesa Cumünela, Via Suot 32, 7523 Madulain
per E-Mail: info@madulain.ch

Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschliessend durch den Gemeindevorstand geprüft und beantwortet und fliessen gegebenenfalls in das abschliessende Leitbild ein.
Madulain, 19. Januar 2023
Der Gemeindevorstand