24.09.2023

Pontresina hat den Wohnraum in der Gemeinde analysiert
Die IC Infraconsult AG hat im Auftrag des Gemeindevorstandes eine Wohnraumanalyse für die Gemeinde Pontresina durchgeführt. Die Wohnraumanalyse soll als Grundlage für die zukünftige Wohnraumpolitik der Gemeinde Pontresina und die Gesamtrevision der Ortsplanung dienen. Die IC Infraconsult AG hat dem Gemeindevorstand das Ergebnis der Analyse vorgestellt. Der Gemeindevorstand hat den Schlussbericht im positiven Sinne zur Kenntnis genommen und wird das Ergebnis der Analyse an der Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2023 vorstellen.

Erneuerung Leistungsvereinbarung SGO/Gemeinden betreffend Alterszentren
Die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) und den Oberengadiner Gemeinden betreffend den Betrieb der Alterszentren Promulins und Du Lac muss erneuert werden. Nach Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens in allen betroffenen Gemeinden, liegt nun ein überarbeiteter Entwurf der Leistungsvereinbarung für die Zeit von 2024 bis 2027 vor. Der Gemeindevorstand hat die Leistungsvereinbarung 2024 bis 2027 betreffend den Betrieb Alterszentren Promulins und Du Lac zwischen den Gemeinden Sils, Silvaplana, St. Moritz, Celerina, Samedan, Bever, La Punt Chamues-ch, Madulain, Zuoz und S-chanf sowie der Stiftung für Gesundheitsversorgung Oberengadin genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 verabschiedet.

Unterstützungsbeitrag für das Winter Opening in Silvaplana vom 25. November 2023
Am 25. November 2023 findet in Silvaplana das City Race «Silvaplana Rocks The Rail» statt. Mit dem Winter Opening soll der Freestyle-Gedanke in Silvaplana und im Tal gestärkt werden. Das Winter Opening sowie die Freestyle World Championships 2025 Engadin haben eine grosse regionale Bedeutung und werden Wertschöpfung für das gesamte Tal erzielen. Der Gemeindevorstand genehmigt einen Unterstützungsbeitrag in Höhe von CHF 7’985.- für die Durchführung des Winter Openings in Silvaplana vom 25. November 2023 mit dem Hinweis, dass bei zukünftigen Anlässen die Zusprechung eines Beitrages von der Nachhaltigkeit des Anlasses abhängig sein wird.

Strassenkorrektion Montebello-Bernina Suot / Inszenierung Montebello-Kurve
Die Gemeinde Pontresina plant in Koordination mit der strategischen Agenda des Tourismusrats zusammen mit dem Verein Erlebnisraum Bernina Glaciers, mit Engadin Tourismus, mit Graubünden Ferien und mit der RhB seit längerem, den bestehenden, rudimentären Ausstellplatz „Montebello-Kurve“ umzugestalten. Da das Tiefbauamt Graubünden in diesem Bereich ebenfalls (Strassenabschnitt von der Montebellokurve bis nach Bernina Suot) eine Erneuerung beabsichtigt, sollen die Synergien genutzt werden. Als Ergebnis von verschiedenen Gesprächen und Begehungen wurde die Strassenführung und Platzgestaltung als Ganzes und aufeinander abgestimmt projektiert. Die öffentliche Auflage des Gesamtprojektes dauerte bis am 19. September 2023. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, das Projekt zur Erstellung einer neuen Aussichtsplattform im Bereich der Montebello-Kurve weiterhin voranzutreiben und die nötigen Schritte für die Realisierung in die Wege zu leiten, wozu u.a. auch die Einholung des entsprechenden Kredits beim Souverän zählt.

Verzicht auf Beitragsverfahren bei Sanierungen von Verkehrsanlagen
Die Finanzierung von Erschliessungsanlagen ist in den Art. 62 ff. KRG geregelt. Wenn Erschliessungsanlagen der Gemeinde erstellt, geändert oder erneuert werden, ist gemäss Art. 63 KRG vorgesehen, dass die Gemeinden Beiträge zur Deckung der Kosten erheben (bei Anlagen der Grob- und Feinerschliessung). Der Gemeindevorstand hat dabei den Kostenanteil der öffentlichen und privaten Interessenz festzulegen. Die Gemeinde Pontresina hat in der Vergangenheit bei der Sanierung von Verkehrsanlagen der Grob- und Feinerschliessung nie Beitragsverfahren durchgeführt. Eine Umfrage hat gezeigt, dass die Gemeinde Pontresina mit dieser Praxis nicht allein dasteht, die Durchführung von Beitragsverfahren ist im Engadin offensichtlich nicht üblich. Der Gemeindevorstand hat nun entschieden, auch künftig bei der Sanierung von Verkehrsanlagen der Grob- und Feinerschliessung keine Beitragsverfahren durchführen bzw. keine Kostenaufteilung zwischen öffentlicher und privater Interessenz vornehmen.

Mitwirkungsverfahren betr. Teilrevision der Ortsplanung, Festlegung Waldabstand zur statischen Waldgrenze, Via da Mulin
Die bestehenden Bauten entlang der Via da Mulin, welche zwischen der Strasse Mulin und der Ova da Bernina angesiedelt sind, halten heute im Bestand die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Waldabstand von 10.00 m nicht ein. Die Vorschriften betreffend Waldabstand und weitere Bauvorschriften führen aktuell zu einer grossen Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten. Damit künftig für Um- und Neubauprojekte das zur Verfügung stehende Nutzungspotential optimal ausgeschöpft werden kann, soll im Zonenplan eine Waldabstandslinie von 2.00 m zur statischen Waldgrenze festgelegt werden. Für die Festsetzung dieser Waldabstandslinie, welche vom Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden begrüsst wird, ist die Durchführung einer Teilrevision der Ortsplanung erforderlich. Der Gemeindevorstand hat die Teilrevision Waldabstandslinie Via da Mulin zuhanden der Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung erfolgt vom 21. September 2023 bis am 23. Oktober 2023 (entsprechende Publikation im kommunalen und im Kantonalen Amtsblatt). Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Baubewilligungen
Auf Antrag der Bauverwaltung bzw. der Baukommission bewilligte der Gemeindevorstand folgende Baugesuche:
Abänderungsgesuch Versetzung Reservoirstandort, Camping Morteratsch;
Heizungsersatz von Öl zu Pellets, Chesa Blais, Via dals Ers 35, Parz. 1698.

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin