03.01.2024
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes der Gemeinde Pontresina statt.
Gegenstand: Teilrevision Zweitwohnungsgesetz der Gemeinde Pontresina / Einführung einer Lenkungsabgabe (Zweitwohnungssteuer) und weitere Massnahmen zur Linderung der Wohnungsnot
Auflageakten:
-Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes der Gemeinde Pontresina vom 4. Oktober 2017, genehmigt am 30. Januar 2018
Grundlagen:
-Planungs- und Mitwirkungsbericht
-Fragebogen für öffentliches Mitwirkungsverfahren
-FAQ
-Medienmitteilung des Gemeindevorstandes vom 22. Dezember 2023
-Präsentation zur Dialogveranstaltung vom 8. Dezember 2023
-Bericht Wohnraumanalyse
Auflagefrist: 8. Januar bis 6. Februar 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: www.gemeinde-pontresina.ch > NEWS > AMTLICHE ANZEIGEN
Gemeindekanzlei, während den Kanzleistunden
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Der Gemeindevorstand
Pontresina, den 4. Januar 2024