07.12.2023
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Celerina / Schlarigna statt. Die Publikation dieser Mitwirkungsauflage erfolgte am 08. November 2023.
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna hat am 05. Dezember 2023 beschlossen die Auflagefrist wie folgt zu verlängern:
Auflagefrist: 09. November 2023 bis 31. Januar 2024
Sämtliche Unterlagen können weiterhin während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde Celerina www.gemeinde-celerina.ch eingesehen werden.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 07. Dezember 2023