04.03.2024
1. Wahlgang:
Da beim 1. Wahlgang vom 3. März 2024 kein/e Kandidat/in das absolute Mehr erreicht hat, findet am Sonntag, 14. April 2024 ein 2. Wahlgang statt.
2. Wahlgang:
- Der 2. Wahlgang ist am 14. April 2024
- Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 6. März 2024 um 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht
Rechtsgrundlagen:
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
- Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde
- Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 3. März 2024