13.01.2024
Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 12. Februar 2024 gemäss Art. 57 des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).
Die Engadiner Kraftwerke AG beabsichtigen, das bestehende Bauwerk umzubauen und fischgängig zu machen. Mit der vorgesehenen Projektvariante kann der Fischauf- und Fischabstieg sowie der Fischschutz gemäss kantonaler Sanierungsanordnung vom 5. April 2016 (Fristerstreckungen vom 26. März 2019, vom 7. Dezember 2020 und vom 9. November 2021) gewährleistet werden.
Mit dem Projektgenehmigungsgesuch vom 23. November 2023 wird um die Erteilung sämtlicher für die Sanierung Fischgängigkeit erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).

Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie in der Gemeinde Scuol zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.

Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprachelegitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.