08.02.2024

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Energiebeitrag Jubagimmo

Nachdem das kommunale Energiegesetz von der Gemeindeversammlung angenommen wurde, stellt die Jubagimmo die Anfrage für einen Förderbeitrag aus dem Energiefonds. Bei der Chesa Suot Punt Crap in Arvins wurde eine Wärmepumpe mit einer Nennleistung von 10.4 kWth installiert. Das Projekt-Gesuch wurde am 15. Juni 2022 vom Amt für Energie und Verkehr Graubünden genehmigt.
Gestützt auf das kommunale Energiegesetz beschliesst der Vorstand, den Gemeindebeitrag von CHF 6'250.— zu leisten.

2) Energiebeitrag Chesa Nuschpigna

Nachdem das kommunale Energiegesetz von der Gemeindeversammlung angenommen wurde, stellt die STWEG Chesa Nuschpigna die Anfrage für einen Förderbeitrag aus dem Energiefonds. Bei der Chesa Nuschpigna in Arvins wurde eine Wärmepumpe mit einer Nennleistung von 17.35 kWth installiert. Das Projekt-Gesuch wurde am 30. August 2023 vom Amt für Energie und Verkehr Graubünden genehmigt. 
Gestützt auf das kommunale Energiegesetz beschliesst der Vorstand, den Gemeindebeitrag von CHF 8'425.— zu leisten.

3) Auflösung Heilpädagogischer Sonderschlulverband Oberengadin

Am 15. November 2023 haben die Delegierten des Heilpädagogischen Sonderschulverbands Oberengadin die Auflösung des HPS OE per Ende 2022 beschlossen. Gemäss den Ausführungen des Vorstandes des HPS OE sei je nach Gemeindeverfassung eine Stellungnahme zu diesem Beschluss nötig. Da der Verband in den letzten Jahren einen immer marginaleren Status einnahm, die Kosten der betreffenden Schüler in der Jahresrechnung jeder Gemeinde praktisch keine Auswirkung haben, und der soziale Grundgedanke des Verbandes, die Kosten der belasteten Gemeinden auf alle aufzuteilen, nahezu belanglos wurde, wird die Auflösung keine grossen Wellen schlagen. 
Der Vorstand des Heilpädagogischen Sonderschulverbands Oberengadin beantragt dem Gemeindevorstand, der Auflösung des Heilpädagogischen Sonderschulverbandes Oberengadin zuzustimmen. Diesem Antrag wird entsprochen.

4) Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden unterbreitet den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger betreffend Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise zur Vernehmlassung. Zur Sicherstellung eines genügenden Angebots an Standplätzen im Kanton Graubünden und zur Vermeidung einer ungleichen Belastung derjenigen Gemeinden, die über einen Standplatz verfügen bzw. einen solchen anbieten, soll im UG eine neue Regelung eingeführt werden, gemäss welcher allfällige Sozialhilfekosten, die im Zusammenhang mit einem Standplatz für Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise entstehen, auf alle Gemeinden verteilt werden. 
Der vorliegende Entwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

5) Gesetz Rückerstattung Unterstützungsleistungen

Das Department für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden unterbreitet den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger betreffend Rückerstattung von sozialhilferechtlichen Unterstützungsleistungen zur Vernehmlassung. Der Grosse Rat hat die Regierung in der Oktobersession 2021 beauftragt, eine Botschaft mit einem Gesetzesentwurf zur Aufhebung der Rückerstattungsplicht von Sozialhilfeleistungen für junge Erwachsene während der Erstausbildung vorzulegen und darüber hinaus die geltende Regelung betreffend Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen für alle bedürftigen Personen zu überprüfen. In Umsetzung dieses Auftrags hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales zusammen mit dem Sozialamt einen Regelungsvorschlag betreffend die Rückerstattung von Sozialhilfe ausgearbeitet. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) dienten dabei als Orientierungshilfe.
Der vorliegende Entwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

6) Diverse Beiträge

Folgende Anlässe und Vereine werden finanziell unterstützt:
- Sunice Festival 2024
- Singtage Zuoz 2024
- Bahnmuseum Albula
- Fundaziun de Planta Samedan

 25.01.2024, der Aktuar/un