14.05.2024
Öffentliche Auflage vom 14. Mai 2024 bis 12. Juni 2024 gemäss Art. 57 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).

Die Engadiner Kraftwerke AG ersucht vorliegend um Projektgenehmigung für die Sanierung PCB-Belastung des Oberen Spöls. Mit dem Projektgenehmigungsgesuch vom 24. April 2024 wird um die Erteilung sämtlicher für die Sanierung erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).

Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur sowie in der Gemeinde Zernez zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.

Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden
Chur, 14. Mai 2024