08.07.2024

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Arbeitsvergabe Revitalisierungprojekt Inn/Chamuerabach

Im Rahmen der Konzeptvorstellung zu Einlaufbauwerk, Mündungsbereich Chamuerabach und dem Gestaltungskonzept zu den Infrastrukturen am Lejet da Saletschas im Rahmen der Sitzung vom 1.5.2024 wurde vom Gemeindevorstand beschlossen, dass auch die weiterführende Projektierung auf Stufe Bau-/Auflageprojekt durch P. Horvath Architekten bearbeitet werden soll. Für das Bepflanzungskonzept sollen der Revierförster von La Punt und Herr Alex Jost, Landschaftsarchitekt, beigezogen werden. Die offerierten Leistungen von A. Jost sind im Gesamtangebot enthalten.
Nach formaler und inhaltlicher Prüfung empfiehlt das Büro EichenbergerRevital SA, die ausgeschriebenen Architekturarbeiten an die Firma Pablo Horvath Architekten, Chur, zu CHF 76'342.40 zu vergeben.
Diesem Antrag wird seitens des Gemeindevorstandes entsprochen.

2) Erstwohnungsbau in Alvra

Anlässlich der Baukommissionssitzung vom 18. Juni 2024 zur Überbauung Alvra wurde folgendes festgehalten:
Wohnungen
Wohnungsmix Haus A politische Gemeinde:
3 Studios, 2x 3 ½-Zimmerwohnungen, 2x 4 ½-Zimmerwohnungen und eine 5 ½-Zimmerwohnung.
Wohnungsmix Haus B politische Gemeinde:
1 Studio, 2x 3 ½-Zimmerwohnungen, 2x 4 ½-Zimmerwohnungen und zwei 5 ½-Zimmerwohnungen.
Wohnungsmix Haus C Bürgergemeinde:
1x 3 ½-Zimmerwohnung, 3x 4 ½-Zimmerwohnungen und zwei 5 ½-Zimmerwohnungen.
Wohnungsmix Haus D Hitz / Viletta:
2x 5 ½-Zimmer-Maisonetten-Wohnungen und eine 5 ½-Zimmer-Dachwohnung.
Einstellhalle
Einstellhalle Haus A und B: 20 Parkplätze
Einstellhalle Haus C: 13 Parkplätze
Einstellhalle Haus D:   6 Parkplätze
Der Gemeindevorstand genehmigt die von der Baukommission Alvra fixierten Punkte.
Die Profilierung der Wohnüberbauung Alvra (Haus A+B) wird der offerierenden Firma Rocca + Hotz AG übertragen. Dies zum Betrag von CHF 4'302.—.

3) Tagesstrukturen La Punt Chamues-ch

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist heute ein zentrales Anliegen. Dies bedeutet für die Schule, dass sie nicht mehr ausschliesslich Ort des Lernens ist, sondern vielmehr zum Lebensraum wird. Sie übernimmt Betreuungsaufgaben und setzt sich zum Ziel, ein attraktives Angebot für Eltern und Kinder zu schaffen, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, auch neben der Unterrichtszeit in der Tagesstruktur zu bleiben, allfällige Hausaufgaben zu erledigen, mit ihren Freunden und Freundinnen Zeit zu verbringen oder auch geführten Aktivitäten nachzugehen.
Das Angebot der Tagesstruktur kann aus folgenden Betreuungsangeboten bestehen:
- Vormittagsbetreuung
- Mittagsbetreuung
- Nachmittagsbetreuung
In der Situationsanalyse wird der Ist-Zustand kurz umschrieben und erfasst. Dabei werden Infrastruktur, Angebot und Auslastung in den Fokus gerückt. Zudem wird aufgezeigt, wie sich die Kinderzahlen prognostisch über die Jahre entwickeln werden.
Es wird deutlich, dass über die letzten vier Jahre ein markanter Anstieg der Nutzung des Angebots erfolgt ist. Es ist ein Anliegen des gesamten Teams auch in der unterrichtsfreien Zeit ein attraktives Angebot für die Kinder innerhalb der Gemeinde zu schaffen und mitzugestalten.
Der Vorstand unterstützt die Ideen und Bemühungen der Schulleitung und genehmigt im Grundsatz das vorgeschlagene Vorgehen. Im Speziellen auch die Nutzung des Foyers und der Küche im EG für die neuen Tagesstrukturen.

4) Vernehmlassung Rettungsgesetz Graubünden

Einer raschen und qualitativ hochstehenden Rettung kommt im Kanton Graubünden als Gebirgskanton mit 150 Tälern und einer dezentralen Besiedelung eine besondere Bedeutung zu. Ziel des vorliegenden Gesetzgebungsprojekts ist es in diesem Sinne, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, dass jeder in Gefahr befindenden, kranken oder verunfallten Person möglichst rasch und optimal Hilfe geleistet werden kann.
Zu diesem Zweck wird die den öffentlichen Spitälern obliegende Aufgabe der Bereitstellung eines leistungsfähigen strassengebundenen Rettungsdienstes in ihrer Gesundheitsversorgungsregion präzisiert. Die Regierung soll ihnen Vorgaben hinsichtlich der Organisation ihres Rettungsdiensts machen können, wenn dies zur Gewährleistung eines leistungsfähigen Rettungsdiensts erforderlich ist. Neu geregelt wird auch der Einbezug der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Notfalldienst. Während die für das Rettungswesen massgebenden Bestimmungen heute auf verschiedene Erlasse verteilt sind, soll das Rettungswesen im Kanton künftig umfassend in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

5) Diverse Beiträge

Folgende Vereine und Anlässe werden finanziell unterstützt:
- Musikfest der Giuventüna Samedan
- Pro Senectute Graubünden
- Winter Opening in Silvaplana

5. Juli 2024, der Aktuar/un