13.08.2024
Am 12. Juli 2010 hat der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 21 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden, über das Gebiet God Ruinas eine Planungszone beschlossen. Diese Planungsmassnahme erfolgt im Hinblick auf Bauvorschriften, welche (analog Brattas-Fullun) ein sicheres Bauen gewährleisten sollen.

Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales mit Departementsverfügung vom 06. August 2024, mitgeteilt am 07. August 2024, die seit 12. Juli 2010 geltende Planungszone bis am 12. Juli 2026 verlängert.

Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.
Im Auftrag des Gemeindevorstandes
Abt. Hochbau St. Moritz
St. Moritz / 08. August 2024