21.08.2024

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Neues Hallenbad in der Chesa Alta in La Punt

Andrea Bonomi, La Punt Chamues-ch, unterbreitet ein Gesuch zur Erstellung eines Hallenbads in der Chesa Alta in La Punt. Dies auf Parzelle Nr. 145.
Zusätzlich zu den Sauna- und Ruheräumen wird ebenfalls ein Technikraum ausgebaut.
Anlässlich der öffentlichen Auflage vom 16. März 2024 – 5. April 2024 sind keine Einsprachen eingegangen.
Unter Vorbehalt der Genehmigung des Dienstbarkeitsvertrags für das unterirdische Baurecht auf der Gemeindeparzelle wurde das Gesuch am 26. Mai 2024 von der Baukommission genehmigt. Dies mit der folgenden Auflage:
- Die Genehmigung des Dienstbarkeitsvertrags für das unterirdische Baurecht auf der Gemeindeparzelle durch die Gemeindeversammlung ist noch nicht erfolgt. Vor Baubeginn ist der entsprechende Entscheid abzuwarten.
Aufgrund einer neuen Sachlage beschliesst der Vorstand, auf die Zurverfügungstellung der Gemeindeparzelle Nr. 144 zu verzichten. Die Bauherrschaft wird ersucht, eine geeignete Lösung auf der eigenen Parzelle zu suchen.

2) Baufreigabe Ulmberg AG

Mit Beschluss vom 8. Februar 2023, erteilte der Gemeindevorstand der Ulmberg AG die Bewilligung für den Abbruch des bestehenden Mehrfamilienhauses und den Neubau eines Zweifamilienhauses auf Parzelle Nr. 157 in Curtins mit verschiedenen Auflagen. Eine gegen das Bauvorhaben gerichtete Einsprache der MB Engadiner Property SA wurde abgewiesen. Eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht unterblieb, weshalb die Baubewilligung in Rechtskraft erwuchs.
Mit Eingabe vom 2. April 2024 erhob in der Folge die MB Engadiner Property SA gegen die Baufreigabe beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde. Dieses entsprach mit superprovisorischer Verfügung vom 3. April 2024 dem Gesuch der Beschwerdeführerin um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und untersagte superprovisorisch jegliche Vollzugshandlungen, welche sich auf die Baufreigabe vom 12. März 2024 stützten.
Das von der Gemeinde bewilligte Bauvorhaben der Ulmberg AG wird erneut und mit diversen Auflagen und Bedingungen zur Ausführung freigegeben.

3) Finanzielle Unterstützung Engadin Skimarathon

Der Engadin Skimarathon ist das grösste Langlaufrennen der Alpen und mit über 13'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer das zweitgrösste Langlaufrennen auf der Welt. Seit über 50 Jahren nehmen tausende Personen am Engadiner teil und so ist dieser Event heute nicht mehr aus dem Engadin weg zu denken.
Ein solch grosser Event ist nur dank der Unterstützung von Sponsoren, Voluntaris, Partnern und Gemeinden möglich. Letztere haben den Engadin Skimarathon von Beginn an immer mit der Bereitstellung der Loipen und weiterer Sachleistungen unterstützt. Seit der Gründung der Destination Engadin St.Moritz, wurde der Engadin Skimarathon aus der regionalen Eventförderung über die Destination als sogenannter «Diamond Event», finanziell unterstützt. Da die regionale Eventfinanzierung ab dem Jahr 2025 nicht mehr existiert, gelangt der Engadin Skimarathon direkt an die einzelnen Gemeinden mit der Anfrage um eine finanzielle Unterstützung. Diese soll im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren erfolgen. Aus diesem Grund wird die Gemeinde La Punt Chamues-ch um eine finanzielle Unterstützung gemäss touristischem Verteilschlüssel in der Höhe von CHF 3'995.— angefragt. Der gesamte Betrag beläuft sich auf CHF 85'000.—. Damit für die Zukunft eine gewisse Planungssicherheit erzielt werden kann, wird um eine Zusicherung des angefragten Betrages für die nächsten drei Austragungen (Jahre 25/26/27) angefragt
Dem Unterstützungsgesuch wird für die nächsten drei Jahre zugestimmt (je CHF 3'995.—/Jahr).

4) Gesetz über die Förderung von Wohnraum

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden unterbreitet den Entwurf für ein neues Gesetz über die Förderung von Wohnraum bzw. für eine Totalrevision des Gesetzes über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet zur Vernehmlassung. Mit einem neuen Gesetz zur Wohnraumförderung möchte der Kanton den Entwicklungen bezüglich der Verknappung und Verteuerung von Wohnraum Rechnung tragen. Zudem werden damit zwei Aufträge umgesetzt, die der Grosse Rat in der Junisession 2023 überwiesen hat. Dabei geht es um zwei Massnahmen.
- Die Massnahme der Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, die sogenannte WS, womit à fonds perdu Beiträge an Familien und Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen für die Erstellung, den Erwerb oder die Erneuerung einer Wohnbaute ausgerichtet werden, soll ausgebaut werden. Die zur Verfügung stehenden kantonalen Mittel dafür sollen erhöht und die Einkommens- und Vermögenslimiten angehoben werden.
- Der Bund fördert die Erstellung, den Erwerb und die Erneuerung von preisgünstigen Mietwohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträgerschaften, indem er zinsvergünstigte Darlehen ausrichtet. Dafür stellt er zwei Fonds de Roulement bereit, welche von den zwei Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus verwaltet werden. Pro Wohnung werden zwischen 15'000 und 60'000 Franken zinsvergünstigte Darlehen gewährt.
Der Kanton plant nun eine Ergänzungsförderung dazu. Er stellt einen kantonalen Fonds de Roulement bereit und gewährt zusätzlich zur Bundesförderung ebenfalls ein zinsvergünstigtes Darlehen in gleicher Höhe und zu denselben Konditionen.
Des Weiteren soll zusätzlich zum Darlehen ein à fonds perdu Beitrag von zwei Prozent der Anlagekosten zugesichert werden können, um die Eigenkapitalbasis der gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften zu stärken.
Der vorliegende Teilrevisionsentwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

 19. August 2024, der Aktuar/un