03.09.2024

Wunschtitel:

"Die alte Militärbrücke beim Eingang in die Val Roseg wird saniert"

Militärbrücke Val Roseg - Auftragsvergabe
Die Militärbrücke beim Eingang der Val Roseg befindet sich in einem schlechten Zustand. Der Sanierungsbedarf der Brücke wurde im Budget 2024 berücksichtigt. Im Rahmen der Sanierung solle nicht nur die stark verwitterte Holzkonstruktion ersetzt werden, sondern die Brücke soll neu auch den Anforderungen der BfU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) entsprechen. Dies bedeutet, dass entlang der gesamten Brückenlänge vertikale Holzstaketen montiert werden. Ausserdem wird die Brücke (lichte Weite) um 15 cm verbreitert, da der Werkdienst mit den heutigen Kommunalmaschinen Schwierigkeiten hat, die Brücke zu befahren. Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Sanierung der Brücke im freihändigen Verfahren an die Firma Markus Gemmet Holzbau vergeben. Gemäss Offerte belaufen sich die Kosten für die umfangreiche und aufwändige Sanierung inkl. Gerüstbau auf CHF 90'143.95 (inkl. MWST).

Verabschiedung definitiver Kostenverteiler Quartierplan Gianotti/Sporthotel und Carlihof
Als Abschluss der beiden Quartierplanverfahren QP Gianotti/Sporthotel (Revision) und Carlihof, hat die Bauverwaltung die Kostenverteiler erarbeitet und die entsprechenden Entwürfe den Betroffenen zugestellt. Da innert Frist keine Einsprachen eingegangen sind, hat der Gemeindevorstand die definitiven Kostenverteiler für die beiden Quartierplanverfahren verabschiedet.

Baubewilligungen
Auf Antrag der Bauverwaltung bzw. der Baukommission bewilligt der Gemeindevorstand folgende Baugesuche:
- Fenstervergrösserung Chesa Centaurea, Via da la Botta 86, Parz. 2508 ;
- Neubau Gartenhaus, Via Pros da God Sur 7, Parz. 2481;
- Vorzeitiger Aushub-Beginn u. Erdsondenbohrungen, Neubau EFH, Via da Clüs 3, Parz. 1817.
Folgendes Bauvorhaben wurde nicht bewilligt:
- Nachträgliches Baugesuch, Chesa Chardun, Via Muragls Suot 18, Parz. 2167.

Korrigendum: Stimmzettel zur Totaltrevision der Gemeindeverfassung
Auf dem Stimmzettel zur Totalrevision der Gemeindeverfassung (Abstimmung vom 22. September 2024) ist bei einzelnen Stimmzetteln ein Fehler unterlaufen. Bei den Abstimmungsfragen beginnt die Aufzählung fälschlicherweise mit dem Buchstaben d) und nicht mit dem Buschstaben a). Die Fragestellung ist aber auf allen verschickten Stimmzetteln korrekt (trotz teilweiser fehlerhafter Aufzählung) und in der Botschaft ist der Stimmzettel korrekt abgebildet.

Wer bei seinen Abstimmungsunterlagen einen fehlerhaften Abstimmungszettel hat, kann wie folgt vorgehen:

- Für die Abstimmung kann entweder der Stimmzettel mit der falschen Aufzählung verwendet werden;
- es kann auf der Gemeindekanzlei der fehlerhafte Stimmzettel gegen einen korrekten Stimmzettel eingetauscht werden;
- oder die Aufzählung auf dem Stimmzettel kann eigenhändig korrigiert werden (vgl. nachfolgende Abbildung).

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin