Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna hat mit Datum 04. November 2024 zu folgendem Geschäft Beschluss gefasst: Die St. Antonius-Stiftung beabsichtigt auf der Parzelle Nr. 919 eine Wohnüberbauung für Einheimische zu erstellen. Sowohl die St. Antonius-Stiftung wie auch die Gemeinde Celerina haben ein grosses Interesse an einer architektonisch und qualitativ hochstehenden Gestaltung und Einbettung in die Umgebung. Für die Sicherstellung dieser Zielsetzung wird ein privates Konkurrenzverfahren durchgeführt. Die St. Antonius-Stiftung verpflichtet sich die Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes der Gemeinde Celerina zu befolgen. Im Sinne von Art. 3 des genannten Gesetzes hat der Gemeindevorstand entschieden, einen finanziellen Beitrag von CHF 50'000.— an die Durchführung des Konkurrenzverfahrens zu bezahlen. Gemäss Art. 23 Gemeindeverfassung unterliegt dieser Entscheid dem Finanzreferendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage und läuft vom 11. November 2024 bis zum 10. Dezember 2024. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 9. November 2024 |