13.09.2024

Gemeindewahlen 2024

Die Stimmberechtigten haben alle vier Jahre im November und Dezember an der Urne die Gemeindebehörden zu bestellen. Für die Amtsperiode 2025 bis 2028 sind das Gemeindepräsidium, sechs Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission zu wählen. Der erste Wahlgang wird am 24. November 2024 ausgetragen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist am 8. Dezember 2024 vorgesehen. Jeder Stimmberechtigte kann unter Vorbehalt der Unvereinbarkeit von Gemeindeämtern, der Ausschlussgründe und der Amtszeitbeschränkung gemäss Gemeindeverfassung in eine Gemeindebehörde gewählt werden. Von der Wahl ausgeschlossen sind Stimmberechtigte, denen die Übernahme öffentlicher Ämter durch strafgerichtliches Urteil aberkannt wurde. Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum letzten Abstimmungstag aufgestellt werden. Es besteht keine Anmeldepflicht. Alle Kandidierenden, welche schriftlich der Gemeindekanzlei bis Sonntag, den 13. Oktober 2024 für den ersten Wahlgang, beziehungsweise Freitag, den 29. November 2024 für den zweiten Wahlgang offiziell bekannt gegeben werden, erscheinen auf einer amtlichen Kandidatenliste, welche auf den Kommunikationskanälen der Gemeinde publiziert wird. Eine umfassende Information zu den Gemeindewahlen ist auf der Internetseite der Gemeinde unter «Amtliche Anzeigen» publiziert.

Ablösung der Kurtaxen durch eine Beherbergungsabgabe

Das kantonale Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern erlaubt es den Gemeinden, eine Gästetaxe (Kurtaxe) zu erheben. Aufgrund einer Motion im Grossen Rat hat der Kanton die Grundlage geschaffen, um anstelle der bisherigen Gästetaxe eine kommunale Beherbergungsabgabe einzuführen. Die beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend: Bemessungsgrundlage für die Beherbergungsabgabe ist die Kapazität (Anzahl Zimmer, Quadratmeter Nettowohnfläche etc.) und nicht die Frequenz wie bei der Gästetaxe (Taxe pro Gast und pro Übernachtung). In der Folge wird der Beherberger oder Eigennutzer anstelle des Gastes zum Steuersubjekt. Die Besteuerung der Gäste aufgrund der Anzahl Übernachtungen wie im aktuellen Kurtaxengesetz vorgesehen wird als ineffizient, aufwendig und nicht mehr zeitgemäss betrachtet. Der Gemeindevorstand hat deshalb im Rahmen seiner Legislaturziele 2021-2024 beschlossen, die Kurtaxe durch eine Beherbergungsabgabe abzulösen und diese zu pauschalisieren. Die Beherberger werden mit dem neuen System administrativ entlastet und auch der Vollzug für die Gemeinde wird wesentlich vereinfacht. Darüber hinaus wird mit der Besteuerung der Kapazität ein Anreiz für warme Betten geschaffen. Das neue Beherbergungsgesetz bezweckt nicht, die Einnahmen aus der Tourismusfinanzierung zu erhöhen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich der Ertrag aus der Beherbergungsabgabe für die Gemeinde insgesamt nicht wesentlich verändern wird. Einzig durch die Erfassung von Abgabepflichtigen, welche bislang «im Dunkeln» agierten, ergeben sich möglicherweise Mehreinnahmen. Das Beherbergungsgesetz wird der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 zur Genehmigung unterbreitet.

Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes

Mit einer Teilrevision des Steuergesetzes möchte der Kanton Graubünden eine Steuerentlastung der Familien und der Fachkräfte erreichen. Die Vernehmlassungsvorlage sieht dafür eine Erhöhung der Kinderabzüge vor. Zur steuerlichen Entlastung von Erwerbstätigen sollen die Einkommenssteuern mittels einer Erhöhung der Freigrenze beim Einkommenssteuersatz gesenkt werden. Von diesen beiden Massnahmen im kantonalen Steuergesetz sind sowohl die Kantons- als auch die Gemeindesteuern betroffen. Die Vorlage wird zu jährlichen Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern der Gemeinden von rund CHF 18 Millionen führen. Im Durchschnitt der Gemeinden beträgt der Ausfall knapp 4,5 Prozent der jeweiligen Einkommenssteuern. Für die Gemeinde Samedan wäre die Teilrevision mit Mindereinnahmen von CHF 310'000 verbunden. Der Gemeindevorstand erachtet die Stossrichtung des Kantons trotz der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Gemeinde als zielführend. Entsprechend wird die Vorlage im zustimmenden Sinne zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Teilrevision soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sie würde damit ab dem Steuerjahr 2026 wirksam.

Regionale Förderung und Koordination von Events 2025

Mit der Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisation ist die Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden und der ehemaligen ESTM AG betreffend das Eventsponsoring ab 01. Januar 2024 hinfällig geworden. Um den Eventveranstaltern die nötige Planungssicherheit zu geben, wurde für das Jahr 2024 eine Übergangslösung auf der Basis der bestehenden Leistungsvereinbarung getroffen. Gleichzeitig wurde vereinbart, eine neue, ausgereifte Lösung für die Eventfinanzierung ab 2025 entlang der regionalen Tourismusstrategie für die Marke «Engadin» zu erarbeiten. Die entsprechenden Verhandlungen zwischen den Gemeinden und der Engadin Tourismus AG führten allerdings zu keiner Einigung über die Weiterführung der regionalen Eventförderung.  Für das Jahr 2025 bedeutet dies, dass sich die Veranstalter der «Diamond Events» mit ihren Gesuchen an jede einzelne Gemeinde wenden müssen. Der Gemeindevorstand hat entsprechende Beiträge von CHF 11'000 an den Engadin Skimarathon und CHF 7'600 an dem Olympia Bobrun gesprochen. Weitere Beiträge wurden der Corvatsch AG für die Winterevents 2025 sowie dem Engadin Festival 2024 gewährt. Die Events von regionaler Bedeutung sind ein wichtiges Element in der Vermarktung. Engadin Tourismus ist deshalb weiterhin bemüht, eine regionale Lösung zu finden. Dementsprechend wird aktuell ein «regionaler Masterplan Events inklusive Eventförderungskonzept 2026» ausgearbeitet und den Gemeinden präsentiert.

Vergabe von Aufträgen

Der in den letzten Jahren praktizierte Winterdienst und die Zusammenarbeit mit den privaten Unternehmungen haben sich gut bewährt. Das Konzept wird deshalb im bisherigen Rahmen weitergeführt und die Zusammenarbeitsverträge werden verlängert. Zum Zug kommen die Walo Bertschinger AG für die Pflugfahrten und das Aufladen sowie die Roberto Transporte AG und die Pinggera Transporte AG für den Abtransport. Im Weiteren wurde gestützt auf die Bestimmungen der Submissionsgesetzgebung der Auftrag für die Belagsarbeiten für die Sanierung der zwei Bushaltestellen beim Spital an die Walo Bertschinger AG, Samedan, für CHF 94'000 vergeben.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: STWEG Chesa Marguns, Parzelle Nr. 2008 in Quadrellas, Aufstellen von Gerätehäuschen; Politische Gemeinde Samedan, Parzelle Nr. 441/443 in Funtanella, Realisierung einer Abfallsammelstelle mittels Halbunterflurstation sowie Erstellung von zwei Parkplätzen; STWEG Chesa Dragun, Parzelle Nr. 1618 an der Via Veglia, Dachsanierung; Politische Gemeinde Samedan, Verschiebung und Sanierung der Bushaltestellen beim Spital; Duri Joos, Parzelle Nr. 1856 in San Bastiaun, Abbruch Holzgarage und Neubau eines Einfamilienhauses; Hochbauamt Graubünden, Parzelle Nr. 1721 in Cho d'Punt, Anbau eines Unterstandes; Genossenschaft Oberengadiner Lehrlingshaus, Parzelle Nr. 1727 in Suot Staziun, Ersatz der Photovoltaikanlage; Viviane und Christoph Gubler, Parzelle Nr. 1667 in San Bastiaun, interner Wohnungsumbau.

(Pre)