17.09.2024
Um sich auf den Winter vorzubereiten, sollten die Bewohner der Gemeinde Sils i.E./Segl die folgenden Anweisungen beachten.

Um Beeinträchtigungen und Gefährdungen für die Strassennutzer (Winterdienst, Kehrichtwagen, ÖV, Fussgänger u.a.) zu verhindern, sind alle Bäume und Sträucher längs öffentlichen und mit öffentlichen Fahrzeugen bedienten Strassen und Wegen im Siedlungsgebiet zurückzuschneiden, so dass keine Äste in den Strassenraum ragen (Art. 9 Polizeigesetz Sils i.E./Segl sowie Art. 21 Strassenverordnung des Kantons Graubünden). Es sollen Gefährdungen von Strassennutzern durch Umstürzen oder Abbrechen von Bäumen bzw. Ästen unter der Schneelast vermieden werden. Strassenbeleuchtungen sowie Verkehrstafeln sollen nicht durch Einwuchs verdeckt werden. Ebenfalls sind nicht fest verankerte Platzabgrenzungen (Holzgefässe, kleinere Steine etc.) entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen zu entfernen.

Die betreffenden Strassenanrainer werden angehalten, das Zurückschneiden bis 31. Oktober 2024 vorzunehmen. Die Gemeinde behält sich die Kappung auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer vor, wenn diese dieser Anweisung nicht Folge leisten.

Die Baumschnittabfälle können bis spätestens 01. November 2024 beim Kompostplatz beim Betriebsgelände der Kläranlage Sils am Silvaplanersee (Südseite ARA) deponiert werden. Sollten die Mengen 1.5 m3 übersteigen, muss eine Anmeldung beim Bauamtsleiter (079 521 98 92) erfolgen. Gegen Rechnung kann auch der Revierförster (Tel. 081 826 59 33) beauftragt werden.

Des weiteren ist darauf zu achten, dass während den Wintermonaten kein Dachwasser auf die Strassen und Wege geleitet wird. Die Dachspeier sind entsprechend umzuhängen. Diese Arbeiten sollten bis 31. Oktober 2024 ausgeführt werden. Nach diesem Datum wird die Werkgruppe die Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers ausführen.

Mobile Weidezäune sind ebenfalls zu entfernen. Gemäss Baugesetz Art. 95 respektive Alp- und Weideordnung Art. 17 sind mobile Weidezäune nach der Weideperiode jeweils zu entfernen, respektive abzulegen.
Gemeindeverwaltung
17.09.2024/ SILS i.E./SEGL