Budget 2025 mit Steuersenkung um 10%
Das Budget 2025 wurde in zwei Lesungen beraten und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 verabschiedet. Die Erfolgsrechnung weist einen Aufwandüberschuss von CHF 3 Mio. aus. Die Investitionsrechnung beinhaltet Bruttoinvestitionen von CHF 3 Mio. im Jahr 2024 und weitere CHF 8 Mio. bis 2029. Die Gemeinde Samedan verfügt aktuell über eine gute finanzielle Basis. Die Verschuldung konnte seit Anfang 2014 von CHF 56 Mio. bis Ende 2024 auf CHF 7 Mio. abgebaut werden. In der Folge konnten die finanzpolitischen Prioritäten angepasst und per 01.01.2022 eine Reduktion des Steuerfusses um 10% beschlossen werden. Angesichts der langen Reihe mit ausgezeichneten Rechnungsabschlüssen darf eine weitere Steuersenkung ins Auge gefasst werden. Der Gemeindevorstand beantragt, den Steuerfuss um weitere 10% von bisher 85% auf neu 75% der einfachen Kantonssteuer festzulegen. Darüber hinaus sollen die Grundgebühren für die Wasserversorgung um gut 40% und die Grundgebühren für die Abfallbewirtschaftung um knapp 45% gesenkt werden. Die Steuer- und Gebührenzahlenden in Samedan werden damit substanziell entlastet, was zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Samedan beiträgt. Die Vermeidung einer Neuverschuldung bleibt wie in den finanzpolitischen Richtzielen verankert für den Gemeindevorstand prioritär. Dies wiederum setzt voraus, dass sämtliche anstehenden Investitionen zu 100% aus eigenen Mitteln finanziert werden müssen. Mit dem vorliegenden Budget 2025 wird dieses Ziel zwar nicht erreicht und auch über die gesamte Finanzplanperiode bis 2029 wird der angestrebte Selbstfinanzierungsgrad von 100% verfehlt. Ein Rückblick auf die vergangenen Rechnungsabschlüsse zeigt aber, dass die Erfüllung dieser Vorgabe trotzdem durchaus realistisch ist und dass der Einnahmenverzicht für den Finanzhaushalt dank des frei verfügbaren Eigenkapitals verkraftbar ist. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Gemeinde auf ihre Kernaufgaben konzentriert, Augenmass bei den Ausgaben bewahrt und umsichtig mit den verfügbaren finanziellen Mitteln umgeht.
Neue Pachtverträge für die Alpen
Im Hinblick auf den Ersatzneubau der Alp Prüma in der Val Roseg sind die laufenden Pachtverträge für die Alpweiden anzupassen. Bislang wurden die Alpen Muntatsch-Clavadatsch, Roseg, Muottas-Champagna und die Allmende gesamthaft an die Alp- und Sennereigenossenschaft Samedan verpachtet. Neu ist eine direkte Verpachtung an die Betreibergenossenschaften Roseg-Muntatsch und Muottas Muragl vorgesehen. Der Plantahof hat die betreffenden Sömmerungsbetriebe begutachtet und den Pachtzins geschätzt. Dieser wird von CHF 12'000 auf knapp CHF 19'000 erhöht. Der Tourismus und die Alpwirtschaft beanspruchen denselben Raum. In den neuen Verträgen werden die Alpbewirtschafter deshalb ausdrücklich verpflichtet, auf die Anliegen der touristischen Nutzung und die Bedürfnisse weiterer Anspruchsgruppen angemessen Rücksicht zu nehmen und Konflikten durch präventive Massnahmen, eine vorausschauende Planung der Beweidung sowie durch aktive Kommunikation vorzubeugen. Dazu zählen beispielsweide die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für Mutterkühe, das Verbot von Abkalbungen, Informationstafeln und Hinweisschilder über den Umgang mit Weideflächen und Nutztieren, die Zusammenarbeit mit den Gästeinformationsstellen, sowie der konstruktive persönliche Kontakt mit anderen Anspruchsgruppen.
Hotel- und Wohnüberbauung auf dem Areal Sper l'En
Seit geraumer Zeit besteht die Absicht, in Sper l'En ein Hotel in Kombination mit Wohnnutzung für Einheimische zu realisieren. Zu diesem Zweck wurde das Gebiet bereits 2011 einer Hotel- und Wohnzone zugewiesen und die Einfache Gesellschaft Sper l'En auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Realisierung beauftragt. Das betreffende Areal steht grösstenteils im Eigentum der Bürgergemeinde. Ein kleiner Teil gehört der Politischen Gemeinde. Einschränkende Umstände und sich ändernde Rahmenbedingungen erschwerten die Planung und führten immer wieder zu Projektverzögerungen. So musste beispielsweise die Ortsplanung mit Bezug auf die Gewässerräume revidiert werden um eine sinnvolle Überbauung überhaupt zu ermöglichen. Nun wurde ein weiterer Schritt zur Projektoptimierung vollzogen, indem die Rhätische Bahn die bauliche Ausnutzung ihrer angrenzenden Parzelle übertragen hat. Darüber hinaus darf die Parzelle der RhB auch für die Erschliessung und Parkierung beansprucht werden. Die Einzelheiten dazu haben die Politische Gemeinde, die Bürgergemeinde und die RhB in einem Grunddienstbarkeitsvertrag geregelt.
Gemeindeübergreifendes Veloverkehrskonzept für die Region Maloja
Das im 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz über Velowege verpflichtet die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen des Alltags- und Freizeitverkehrs. Den Kantonen wird dafür eine Frist bis 2027 eingeräumt. Mit dem Sachplan «Velo» ist der Kanton Graubünden dieser Verpflichtung nachgekommen. Der Sachplan stellt die Routen des kantonalen Wegnetzes dar und definiert die Grundsätze für die Planung, den Bau und die Finanzierung. Für das Oberengadin soll ein sicheres und zusammenhängendes Streckennetz von Maloja bis S-chanf realisiert werden. Dafür ist eine gemeindeübergreifende Planung unter der Federführung des kantonalen Tiefbauamtes erforderlich. Der Gemeindevorstand hat eine entsprechende Vereinbarung zwischen allen Oberengadiner Gemeinden und dem Kanton Graubünden genehmigt. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erarbeitung eines Veloverkehrskonzeptes mit Behebung der Schwachstellen. Zur Verbesserung der Orientierung wird zudem ein Signalisations- und Markierungskonzept erstellt. Die Kosten für die Planung werden vollumfänglich vom Kanton übernommen.
Besetzung der Kommissionen für die Amtsperiode 2025-2028
Für die Legislaturperiode 2025-2028 sind die ständigen Kommissionen neu zu besetzen. Es betrifft dies die Schulkommission (4 Mitglieder), die Baukommission (4 Mitglieder), die Arbeitsgruppe touristische Leistungsträger (3-5 Mitglieder), die Arbeitsgruppe Kultur (3-5 Mitglieder), die Arbeitsgruppe Sport (3-5 Mitglieder), sowie die Kommission Alpen und Weiden (2 Mitglieder). Interessierte können sich bis am 18. Dezember 2024 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung melden. Die Wahl der Kommissionen erfolgt im Januar 2025 durch den Gemeindevorstand.
Nächste Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 12. Dezember 2024 statt. Zum einen steht die Genehmigung des Budgets 2025, die Festsetzung des Steuerfusses sowie die Festlegung der Abgabe für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes für das elektrische Verteilnetz an. Im Weiteren wird eine Anpassung der Gebührenregulative für die Wasserversorgung und die Abfallbewirtschaftung unterbreitet. Diese bildet die Grundlage für eine Gebührensenkung. Schliesslich hat die Gemeindeversammlung über den Erlass eines kommunalen Beherbergungsgesetzes zu entscheiden. Kernpunkt der Vorlage ist der Wechsel von der Gästetaxe pro Logiernacht auf die pauschale Beherbergungsabgabe.
(Pre)