In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage für eine von der Urnenabstimmung am 24. November 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. |
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Gegenstand | Teilrevision der Ortsplanung «Zone Talstation – Standort Signal» |
Auflageakten |
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Grundlagen (zur Information) |
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Auflageort | Abteilung Hochbau Rathaus Via Maistra 12 7500 St. Moritz |
Auflagezeit / Mitwirkungsfrist | ab 28. November 2024 bis und mit 30. Dezember 2024 (30 Tage) Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news eingesehen werden. |
Planungsbeschwerden | Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe gemäss Art. 101 KRG bei der Regierung des Kantons Graubünden, 7000 Chur, schriftlich Planungsbeschwerde erheben. |
Umweltorganisationen | Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
St. Moritz, 25. November 2024 | |
Im Auftrag des Gemeindevorstands Hochbau St. Moritz |