28.11.2024
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage für eine von der Urnenabstimmung am 24. November 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. 
Gegenstand
Teilrevision der Ortsplanung 
 «Zone Talstation – Standort Signal» 
Auflageakten
  • Baugesetz, Art. 84bis «Zone Talstation» (neu) und Art. 86 «Zonenschema» (Änderung) vom 25.11.2024
  • Zonenplan 1:2’500 «Zone Talstation» vom 25.11.2024
Grundlagen (zur Information)
  • Planungsbericht gem. Art. 47 RPV vom 25.11.2024 
Auflageort
Abteilung Hochbau
Rathaus
Via Maistra 12
7500 St. Moritz 
Auflagezeit / Mitwirkungsfrist
 ab 28. November 2024 bis und mit 30. Dezember 2024 (30 Tage)

Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news eingesehen werden.
Planungsbeschwerden
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe gemäss Art. 101 KRG bei der Regierung des Kantons Graubünden, 7000 Chur, schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
St. Moritz, 25. November 2024
Im Auftrag des Gemeindevorstands
Hochbau St. Moritz