02.12.2024

Verkehrskonzept Engadin Skimarathon 2025
Der Gemeindevorstand stimmt dem von Pontresina Tourismus in Absprache mit der Gemeindepolizei entwickelten Verkehrskonzept zu. Die Startnummernausgabe im Rondo wird flankiert vom «Marathon-Village» entlang der Via Maistra zwischen dem Rondo und dem Hotel Müller, in dem die ESM-Sponsoren sich und ihre Produkte präsentieren können. Ab dem 26. Februar bis zum 11. März 2025 ist die Durchfahrt der Via Maistra zwischen dem Rondo und dem Hotel Müller zeitweilig erschwert, vom 5. bis 8. März 2025 finden Teil- und Vollsperrungen statt. Vom 6. bis 8. März 2025 ist die Laret-Durchfahrt nur Anwohnern und Lieferanten gestattet. Im Vorfeld des Anlasses werden Direktbetroffene noch detailliert über das Verkehrskonzept und die zur Verfügung gestellte Parkmöglichkeit informiert. Betroffene Anwohner erhalten im Zeitraum vom 5. Bis 10. März 2025 Gratis-Parkplätze im Parkhaus Rondo.

Keine Zweitwohnungssteuer aber andere Massnahmen gegen die Wohnungsnot
Zu Beginn dieses Jahres wurde ein Mitwirkungsverfahren zum Thema Lenkungsabgabe und andere Massnahmen gegen die Wohnungsnot durchgeführt. Die zahlreich eingereichten Mitwirkungen wurden von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe beurteilt. Auf der Basis des Mitwirkungsverfahrens hat die Arbeitsgruppe Anträge mit Massnahmen gegen die Wohnungsnot an den Gemeindevorstand erarbeitet. Diese Anträge wurden nun im Gemeindevorstand ausführlich diskutiert mit folgendem Ergebnis:
Die Massnahme «Zweitwohnungssteuer» wird im Moment nicht weiterverfolgt. Das Mitwirkungsverfahren und die Bearbeitung durch die Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass die Unterstützung durch die Bevölkerung fehlt, weil die Betroffenen durch die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ungleich belastet würden.
Mit dem Ziel neuen Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu schaffen und die Fundaziun da Puntraschigna zu unterstützen, hat sich der Gemeindevorstand für die Bearbeitung von verschiedenen anderen durch die Arbeitsgruppe vorgeschlagene Massnahmen ausgesprochen. Die Weiterbearbeitung der diskutierten Themen erfolgt entweder durch Arbeitsgruppen oder durch die Kommission Gesamtrevision Ortsplanung. Weitere Informationen folgen, sobald weiterführende Abklärungen vorgenommen wurden.

Gemeindeagenda 2025
Der Gemeindevorstand hat die Gemeindeagenda für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen. Ab dem 1. Januar 2025 wird dies auf der Webseite der Gemeinde Pontresina publiziert: https://www.gemeinde-pontresina.ch/dienstleistungen/gemeindeagenda/. 
Bei Bedarf wird die Gemeindeagenda laufend aktualisiert.

Genehmigung der neuen Gemeindeverfassung durch die Regierung mit Hinweis auf einen kleinen redaktionellen Fehler
Am 16. Oktober 2024 hat die Gemeinde Pontresina der Regierung die an der Volksabstimmung vom 22. September 2024 beschlossene neue Gemeindeverfassung zur Genehmigung eingereicht. Mit Beschluss vom 12. November 2024 hat die Regierung die Verfassung genehmigt. Im Genehmigungsbeschluss hat die Regierung auf einen redaktionellen Fehler in Art. 24 Abs. 1 hingewiesen. Art. 24 der Gemeindeverfassung regelt die Unvereinbarkeit und verweist auf die Aufzählung der Organe der Gemeinde in Art. 20 lit. a bis e. Richtig ist aber der Verweis auf die Aufzählung gemäss Art. 20 lit. b bis e. Die Regierung hat die neue Gemeindeverfassung unter dem Vorbehalt genehmigt, dass Art. 24 Abs.1 von der Gemeinde angepasst wird. Die Anpassung des redaktionellen Fehlers liegt gemäss Art. 37 Abs. 3 GG in der Zuständigkeit des Gemeindevorstandes. Der Gemeindevorstand hat der redaktionellen Korrektur von Art. 24 abs. 1 Gemeindeverfassung zugestimmt. Die neue Gemeindeverfassung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.

Talentförderungsbeiträge 2024
Aufgrund der bis am 31. Oktober 2024 eingereichten Gesuche spricht der Gemeindevorstand insgesamt einen Betrag von CHF 8'000.- zur Unterstützung von fünf Nachwuchstalenten. Unterstützt werden ein Langläufer, ein Biathlet, eine Eiskunstläuferin und zwei Triathleten im Alter zwischen 8 und 19 Jahren. Beitragsberechtigt sind gemäss dem aktuell gültigen Reglement Sportlerinnen und Sportler sowie Kulturschaffende bis zum 20. Altersjahr, die bzw. deren Eltern ihr Domizil in Pontresina haben.

Kutschen-Bewilligungen B für die Wintersaison 2024/25
Für den Winter 2024/2025 (1. Dezember 2024 bis 15. April 2025) werden an 5 Kutscherbetriebe Betriebsbewilligungen für insgesamt 15 Kutschen für Fahrten in die Val Roseg erteilt.

Umsetzung Sachplan Velo auf regionaler Ebene
Der Sachplan Velo ist das kantonale Führungsinstrument der Regierung zur Förderung des Veloverkehrs. Im Velonetzplan des Sachplans Velo 2024 sind für die Gemeinden der Region Maloja zahlreiche Veloverbindungen für den Alltagsverkehr enthalten. Für die Umsetzung des Sachplans Velo wollen das Tiefbauamt des Kantons Graubünden zusammen mit der Region Maloja eine gemeinsame Stossrichtung vorgeben und die Gemeinden aktiv einbinden. Das Hauptziel ist die Beseitigung der Schwachstellen, um eine möglichst zusammenhängende, direkte, sichere, homogene und attraktive Veloinfrastruktur zu schaffen. Der Gemeindevorstand hat sich für die Umsetzung des Sachplans Velo auf regionaler Ebene ausgesprochen und seine Zustimmung zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kanton Graubünden gegeben. Die Planungskosten trägt das Tiefbauamt Graubünden. Projektkosten werden durch den Kanton mit Beiträgen von 60 bis 80% finanziell unterstützt.

Photovoltaik-Anlage Werkhof Pontresina – Flachdach
Der Gemeindevorstand hat am 15. Oktober 2024 dem Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach des Werkhofs Pontresina mit einer Leistung von 24,05 kWp und voraussichtlichen Kosten von CHF 112'500 brutto, vor Abzug der zu erwartenden Subventionen zugestimmt. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des entsprechenden Baugesuchs haben die Techniker festgestellt, dass das Projekt auf Basis von falschen Massen des Flachdaches berechnet wurde. Die geplante Photovoltaikanlage wurde deshalb nochmals überprüft und es wurde eine neue Variante erarbeitet und dem Gemeindevorstand als Ersatz für die bereits bewilligte Anlage unterbreitet. Der Gemeindevorstand hat die PV-Anlage «Version 4» für das Flachdach des Werkhofs Pontresina bewilligt und zur Kenntnis genommen, dass diese Variante mit Brutto-Anlagekosten von CHF 93'600 rund CHF 13'000 günstiger ist als die ursprünglich bewilligte Anlage.

Elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBBV) ab Januar 2025
Das ARE hat das Projekt eBBV zur Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens im Jahre 2023 im Kanton Graubünden gestartet. Ziel ist es, mit einer elektronischen Plattform den Bewilligungsprozess stark zu vereinfachen und zu beschleunigen – von der Gesuchstellung bis zur Bearbeitung durch die zuständigen kommunalen und kantonalen Ämter. Pontresina war als Pilotgemeinde in der Testphase involviert und konnte die ersten Erfahrungen sammeln. 
Das eBBV soll allen beteiligten Akteuren eine starke Vereinfachung der Baubewilligungsver-fahren ermöglichen. Dank dem eBBV können die Verfahrensabläufe zukünftig digital erfasst und die Koordination zwischen den kantonalen und kommunalen Behörden vereinfacht werden. Die Verfahrensvorschriften werden nicht geändert. Und auch die kommunalen Baurechtsbestimmungen sind nicht betroffen. 
Die wichtigsten Vorteile des eBBV: 
Weitgehend papierlose Abwicklung des Verfahrens
Effizienzgewinn durch Verminderung des administrativen Aufwands
Zeitlich parallele Bearbeitung durch verschiedene Amtsstellen
Gewährleistung einer effizienten Verfahrenskoordination
Transparenz des Verfahrens betreffend Ablauf und Bearbeitungsstand
Zugriff auf Unterlagen während und nach dem Verfahren
Aktualisierte Grundlagen für die Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren
Da auch die Gemeinde Pontresina die vielen Vorteile des eBBV nützen und einen weiteren Schritt in Sachen Digitalisierung machen möchte, werden ordentliche Baugesuche ab dem 1. Januar 2025 nur noch über die eBau Plattform https://ebau.gr.ch akzeptiert. 
Meldeverfahren können weiterhin in gewohnter Form eingereicht und abgehandelt werden.

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin