05.12.2024
Die Verbindungsstrasse St. Moritz - Celerina wird vom Freitag, 13. Dezember 2024 bis Montag, 03. März 2025 für den Verkehr gesperrt. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Notfallfahrzeuge, der öffentliche Verkehr, Taxifahrzeuge, Fahrzeuge des Bobbahn- und Skeletonbetriebes sowie die Schneeräumungs- und Unterhaltsfahrzeuge. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Schrankensystem. Die Verfügung der beiden Gemeinden zur Strassensperrung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1310 der Regierung des Kantons Graubünden vom 01. November 2005.
Die Gemeinden St. Moritz und Celerina

Hinweis und Bekanntmachung an die Verkehrsteilnehmer:
Die Polizei kann verkehrsbehindernde oder rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten der Halterin oder des Halters bzw. der Lenkerin oder des Lenkers abschleppen lassen, wenn diese nicht innert nützlicher Frist erreicht werden können (Art. 4 EGzSVG, BR 870.100).
Um die Schneeräumung ohne Behinderung auszuführen, ist das Parkieren auf den zusätzlich signalisierten Strassenabschnitten wie Via dal Bagn, Via Maistra, Via Serlas, Plazza dal Mulin, Via Arona, Via Ludains zwischen 04.00 bis 07.00 Uhr verboten.
Die Massnahme erfolgt auf Risiko und zu Lasten der verantwortlichen FahrzeugführerInnen. Für Schäden an Fahrzeugen, die infolge Schneeräumung , Abschleppvorkehrungen oder durch Dienstleistungsfahrzeuge entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftpflicht ab.
Gemeinde St. Moritz
Gemeindepolizei St. Moritz
03.12.2024 / St. Moritz