24.03.2025
Gestützt auf Art. 6 Abs. 2 lit.h) in Verbindung mit Art. 56 Gesetz zum Schutz der Gesundheit im Kanton Graubünden (Gesundheitsgesetz) und Art. 2 und Art. 17 der Bestattungs- und Friedhofordnung der Gemeinde werden in diesem Frühling auf dem Friedhof Somplaz folgende Reihengräber im Sektor 5 aufgehoben.
Reihengräber Nrn:
591 bis 662
Bestattungsjahre:
1990 bis 1994
Grabsteine, Umrandungen sowie eventuell Bäume und Pflanzen stehen den Angehörigen zur Verfügung. Sie können bis Ende April 2025 auf dem Friedhof abgeholt werden. Nach diesem Datum werden sie durch das Bauamt entfernt.
 
Eventuelle Fragen beantwortet Ihnen gerne Gabi Bogner (Tel. 081 / 836 30 00) 
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 20. März 2025