Der schulärztliche Dienst ist eine gesetzliche Aufgabe in der gesundheitlichen Vor- und Fürsorge. Einzelheiten sind in der kantonalen Verordnung über den schulärztlichen Dienst geregelt (BR 421.800). Zuständig für die Wahl ist die Schulkommission (Art. 15 Schulgesetz St. Moritz). Bitte senden Sie Ihre kurze Bewerbung bis 18. April 2025 per E-Mail an Prisca Anand (Präsidentin der Schulkommission, prisca.anand@stmoritz.ch). |
Die Schulkommission St. Moritz |
St. Moritz, 24.03.2025 |