24.02.2019

Verkehrserschliessung Cho d’Punt

Mit Blick auf die Realisierung des Einkaufs- und Gewerbezentrums Porta Cho d’Punt, der Weiterentwicklung des Regionalflughafens und weiterer Projekte in der Gewerbezone Cho d’Punt sind das Verkehrsregime zu überprüfen und die Anbindung des Langsamverkehrs vom Dorf in Richtung Cho d’Punt und umgekehrt attraktiver zu gestalten. Zu verbessern ist auch die Integration des öffentlichen Busverkehrs. Eine in Auftrag gegebene Planungsstudie soll den Ist-Zustand analysieren, mögliche Lösungsvarianten aufzeigen und deren Machbarkeit abklären. Der Planungsauftrag wurde an das Büro STW AG für Raumplanung erteilt.

Mandat für die Bauberatung

Die bisherige Bauberaterin Mengia Mathis hat demissioniert. Das Mandat der Bauberatung wurde dem Architekten ETH/SIA  Marius Hauenstein übertragen. Der Bauberater ist bei Bauvorhaben an Bauten und Anlagen, die von erheblicher räumlicher, architektonischer oder ortsbaulicher Bedeutung sind, durch die Baubehörde beizuziehen. Mit einer lösungsorientierten Vorgehensweise trägt die Bauberatung entscheidend dazu bei, die Interessen und Bedürfnisse der jeweiligen Bauherrschaft mit den Aspekten der guten Gestaltung und Siedlungsentwicklung zusammenzuführen und wenn immer möglich einen Interessensausgleich zwischen allen beteiligten Parteien zu erzielen.

Jubiläumsanlass 100 Jahre Lia Rumantscha

Mit einem Sprach- und Kulturfestival feiert die Lia Rumantscha vom 1.-18. August 2019 in Zuoz ihr 100-jähriges Bestehen. Die Lia Rumantscha hat die Gemeinde um eine Mitfinanzierung des Anlasses ersucht. Die Kosten für die Durchführung des Jubiläumsanlasses liegen bei CHF 975‘000. Die Gemeinde Samedan beteiligt sich einerseits über einen Beitrag der Region Maloja in der Höhe von CHF 25‘000 und gewährt darüber hinaus noch einen Zusatzbeitrag von CHF 2‘000.

Kommunales räumliches Leitbild

Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt eine konsequente Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven. Die Siedlungsentwicklung nach innen wird somit vermehrt im Fokus der Raumplanung stehen. Die Basis dafür bilden sogenannte kommunale räumliche Leitbilder, welche die Gemeinden bis 20. März 2020 zu erarbeiten haben. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag einsetzen, einen Entwurf für das kommunale räumliche Leitbild zuhanden der öffentlichen Mitwirkung zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern der Baukommission, zwei Mitgliedern der Tourismus- und Eventkommission, zwei Mitgliedern des Handels- und Gewerbevereins, den Mitgliedern der Geschäftsleitung, sowie zwei Mitgliedern des Gemeindevorstandes. Die fachliche Begleitung erfolgt durch die STW AG für Raumplanung. 

Gesuch um Übernahme einer privaten Strassenparzelle

Diverse Eigentümer sind mit einem Gesuch an die Gemeinde um Übernahme einer privaten Strassenparzelle gelangt. Gemäss den Bestimmungen des kommunalen Baugesetzes hat die Gemeinde private Erschliessungsanlagen zu übernehmen, wenn ein Antrag der Eigentümer vorliegt, die private Erschliessungsstrasse dem Gemeingebrauch dient, den technischen Anforderungen genügt und in gutem Zustand ist, sowie unentgeltlich abgetreten wird. Gemäss geltender Praxis wird der Gemeingebrauch ab Vorliegen einer Groberschliessungsstrasse mit einer dazugehörigen minimalen öffentlichen Interessenz von 40% bejaht. Nach eingehender Prüfung ist der Gemeindevorstand zum Schluss gelangt, dass es sich bei der zur Diskussion stehenden Strassenparzelle um eine Strasse der Feinerschliessung handelt und diese den Tatbestand des Gemeingebrauchs somit nicht zu erfüllen vermag. Aus Gründen der Rechtsgleichheit hält der Gemeindevorstand an der bisherigen Praxis fest. Der Antrag auf Übernahme der Privatstrasse durch die Gemeinde wurde entsprechend abgelehnt.

Beschwerden gegen Feuerwehrpflichtersatz

Gemäss aktuell gültigem Feuerwehrgesetz der Gemeinde Samedan sind Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Samedan einschliesslich der ausländischen Staatsangehörigen mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem das 20. Altersjahr erfüllt wird und endet am Schluss des Jahres der Erfüllung des 45. Altersjahres. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Feuerwehrdienst oder Bezahlung einer Ersatzabgabe. Gegen die Verfügung der Ersatzabgabe wird immer wieder Beschwerde erhoben, dies mit Verweis auf die persönliche Situation. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine allgemeine Feuerwehrpflicht für alle Personen der erwähnten Altersgruppe, und zwar ungeachtet ihrer familiären, beruflichen, persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse. Wer feuerwehrpflichtig ist und keinen aktiven Dienst leistet, muss die Ersatzabgabe bezahlen. Auf Beschwerden dagegen kann grundsätzlich nicht eingetreten werden.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Lieferung Kommunalfahrzeug an die Garage Planüra AG für CHF 199‘710; Sanierung Grundwasserpumpwerk an die Firma Hänni Metallbau AG für CHF 41‘746; Ersatz Telefonanlage an die Firma Metelcom AG, für CHF 24‘000; Ersatz Druckschalldämpfer Grundwasserpumpwerk an die Firma Olaer Schweiz AG für CHF 18‘600; Umrüstung Leitzentrale Wasserversorgung an die Firma Züllig AG für CHF 19‘787; periodische Strassenmarkierung an die Firma EnBePU Markierungen für CHF 20‘691; Ersatz Beschallungsanlage MZH Promulins an die Firma Elektro Koller AG für CHF 35‘945; Unterhalt Strassensammelschächte an die Firma Rudigier AG für CHF 26‘537; Unterhalt Kanalisation an die Firma Rudigier AG für CHF 37‘608; Elektroinstallationen Sanierung Wasserversorgung Val Champagna an die Firma Elektro Merz AG für CHF 38‘513.

(pre)