Festgeldanlagen 2026
Da die Gemeinde zurzeit über eine gute Liquidität verfügt, haben die DV Finanzen und die Leiterin der Finanzverwaltung dem Gemeindevorstand vorgeschlagen, im Verlauf des Monats Mai 2026 zwei mehrmonatige Festgeldanlagen zu tätigen. Der Gemeindevorstand hat die Anlage von Festgeldern über 5 MCHF bei der Bank Raiffeisen für 12 Monate und über 5 MCHF bei der BPS für 9 Monate genehmigt. Zudem hat der Gemeindevorstand entschieden, dass künftig Festgeldanlagen bis zu einer Dauer von 6 Monaten durch die DV Finanzen und die Leiterin der Finanzverwaltung – nach vorgängiger Information der Gemeindepräsidentin – getätigt werden können, ohne Zustimmung des Gemeindevorstandes. Für Anlagen, die länger als 6 Monate dauern, muss vorgängig die Zustimmung des Gemeindevorstandes eingeholt werden.
Eckpunkte zum Baurechtsvertrag und Verlängerung Pachtvertrag betr. Jugendherberge Tolais
Die heutige Jugendherberge Tolais wird durch die Schweizerische Stiftung für Sozialtourismus (SSST) gepachtet. Der entsprechende Pachtvertrag läuft am 30. April 2027 aus. Da mit dem Neubau der Jugendherberge bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen werden kann, hat der Gemeindevorstand den Pachtvertrag vorzeitig auf unbestimmte Dauer verlängert. Das unbefristete Pachtverhältnis kann gegenseitig mit einer Kündigungsfrist von 18 Monaten jeweils auf den 30.4. gekündigt werden.
Zudem hat sich der Gemeindevorstand mit den Eckpunkten zum Baurechtsvertrag für den Neubau der Jugendherberge befasst und zuhanden der Prüfung durch den Stiftungsrat der SSST verabschiedet.
Zudem hat sich der Gemeindevorstand mit den Eckpunkten zum Baurechtsvertrag für den Neubau der Jugendherberge befasst und zuhanden der Prüfung durch den Stiftungsrat der SSST verabschiedet.
Beitrag an das Buchprojekt «espace public space»
Als Rückschau auf die sechs bereits erfolgten Ausstellungen und als Ausblick auf die anstehende Auflage der Kunstwege Pontresina hat die Kulturkommission unter der Federführung des langjährigen Kurators Benno Conrad in Absprache mit Richard Plattner, ihrem damaligen Vertreter des Gemeindevorstandes, im Jahr 2024 ein Buchprojekt gesponsert.
Im Nachhinein hat sich nun gezeigt, dass die Finanzierungsstrategie mit Bezügen aus bestehenden Kontostellen nach HRM2 nicht (mehr) regelkonform ist. Geplant waren in den Jahren 2025 und 2026 je ca. Fr. 7'000.- aus den Kontostellen «Zweisprachigkeit und Drucksachen» zu beziehen.
Zur Richtigstellung hat der Gemeindevorstand auf Antrag der Kulturkommission einen Nachtragskredit über CHF 15'000.- zulasten des Vorstandskredits genehmigt.
Schiesszeiten 2026 für den Schiessstand Clavadels
Der Gemeindevorstand bewilligt die Schiesszeiten für das Jahr 2026 für den Schiessstand Clavadels und gibt diese zur Publikation frei.
Zusätzlich genehmigt der Gemeindevorstand auf Antrag der Secziun da Chatscheders Albris Puntraschigna eine Ausnahmebewilligung für das Vorstandsschiessen des Jagdbezirks VII ausserhalb der Schiesszeiten am Donnerstag, den 9. Juli 2026, von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr.
Jahresbericht 2025 «Fundaziun da Puntraschigna»
Gemäss Stiftungsurkunde gehört es u.a. zu den Aufgaben des Stiftungsrates, den Geschäftsbericht zu genehmigen und dem Gemeindevorstand jährlich schriftlich einen Bericht zu erstatten. Dieser Aufgabe ist der Stiftungsrat nachgekommen, indem er den Jahresbericht dem Gemeindevorstand zur Kenntnisnahme vorgelegt hat. Der Gemeindevorstand bedankt sich beim Stiftungsrat für seine Arbeit und sein Engagement.
Baubewilligungen
Der Gemeindevorstand bewilligt folgende Baugesuche:
- Definitive Baufreigabe Neubau Hotel Flaz, Via Maistra 62, Parz. 1661;
- Neubau MFH mit Studios und Wohnungen, Via Pros da God Sur, Parz. 2616;
und nimmt den Beschluss der Baukommission zum Neubau der Schaltstation Plattas auf Parz. 1561 gemäss Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen zur Kenntnis. Bei diesem Verfahren hat der Gemeindevorstand keine Entscheidkompetenz, die Bewilligung wird vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) erteilt.
Hinweise aus der Gemeindekanzlei
Hinweise aus der Gemeindekanzlei
Beitragsgesuche zur Finanzierung der Sportinfrastruktur in der Gemeinde Pontresinafür das Jahr 2027
Die Gemeinde Pontresina führt einen Sport Fonds. Mit dem Fonds wird die Sportinfrastruktur von Pontresina gefördert, wenn die Infrastruktur einem öffentlichen Interesse dient, d.h. der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Aus dem Fonds kann einerseits die gemeindeeigene Infrastruktur finanziert werden, andererseits können aber auch Beiträge an die Sportinfrastruktur Dritter geleistet werden. Einzelheiten regelt das Reglement über den Fonds «Sport» der Gemeinde Pontresina. Allfällige Beitragsgesuche werden von der Sportkommission behandelt. Die Frist zur Einreichung von Beitragsgesuchen durch Dritte für die Umsetzung von Projekten im kommenden Jahr dauert noch bis Ende Juni 2026. Das Antragsformular für den Fonds „Sport” ist unter folgendem Link abrufbar: www.gemeinde-pontresina.ch/Fonds_Sport.
Beitragsgesuche können der Sportkommission per Post, per E-Mail oder Online über die Homepage eingereicht werden (Gemeinde Pontresina, Sportkommission, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra 133, 7504 Pontresina, E-Mail: gemeinde@pontresina.ch).
Talentförderungsgesuche 2027
Die Gemeinde Pontresina ist bestrebt, Talente aus Pontresina finanziell zu unterstützen. Als “Talente” sind Personen gemeint, die überdurchschnittliche Fähigkeiten in den Bereichen Sport oder Kultur haben und einem Nachwuchskader oder einer vergleichbaren Organisation angehören und ein von Fachleuten anerkanntes Potential zu weiterer namhafter Leistungssteigerung haben.
Wer einen Talentförderungsbeitrag beanspruchen möchte, muss sein Gesuch bis zum
30. Juni 2026 (Post-Stempel) bei der Gemeinde Pontresina, „Talentförderungsbeiträge“, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra 133, 7504 Pontresina, oder per E-Mail an: gemeinde@pontresina.ch einreichen.
30. Juni 2026 (Post-Stempel) bei der Gemeinde Pontresina, „Talentförderungsbeiträge“, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra 133, 7504 Pontresina, oder per E-Mail an: gemeinde@pontresina.ch einreichen.
Die genauen Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung sind im „Reglement zur Talentförderung von Pontresinerinnen und Pontresinern“ festgelegt.
Unter dem Link www.gemeinde-pontresina.ch/Talentförderung finden Sie das Antragsformular und das Reglement. Die Unterlagen können auch auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Fragen zum Sportfonds und den Gesuchen können an die stellvertretende Gemeindeschreiberin Martina Rominger (081 838 81 89 oder martina.rominger@pontresina.ch) gerichtet werden.
Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin