04.06.2026
In Anwendung von Art. 18 Abs. 1 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 01. Juni 2026 den Entwurf der Teilrevision des Quartierplans «Foppas» zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Gegenstand
Teilrevision Quartierplan «Foppas» 
Zweck
  • Neuanordnung der Baubereiche FN1 – FN4 innerhalb des Baustandorts 5
  • Anpassung der Erschliessung (Tiefgarage, Fussweg / Notzufahrt)
  • Energiezentrale

Auflageakten
  • Teilrevision Quartierplan «Foppas», Vorschriften, 8. Mai 2026 
  • Teilrevision Quartierplan «Foppas», Quartiergestaltungsplan, Quartiererschliessungsplan, 1:500, 8. Mai 2026
  • Perimeterplan Anpassung Quartierplan Foppas, 1:1000, 10. September 2025
Grundlagen (zur Information)
  • Vorprüfung Grundbuchamt, 13. April 2026  
Rechtsgültiger Quartierplan «Foppas» bestehend aus:
  • Quartierplanvorschriften vom 30. Juli 2001
  • Quartiergestaltungsplan, Quartiererschliessungsplan, 1:500, 30. Juli 2001
Auflageort
Abteilung Hochbau
Via Serlas 23e
7500 St. Moritz Öffnungszeiten

Montag – Freitag: Vormittags: 08.30 Uhr – 11.30 Uhr Nachmittags: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Donnerstagnachmittag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde
www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden.
Auflagezeit / Einsprachefrist
ab 04. Juni 2026 bis und mit 06. Juli 2026 (30 Tage)
Einsprachen:
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache gegen den Quartierplanentwurf erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung (Art. 18 Abs. 3 KRVO). Zur Einsprache berechtigt sind demnach Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht zur Beschwerdeführung legitimiert sind (Art. 101 Abs. 2 KRG).
St. Moritz, 01. Juni 2026
Im Auftrag des Gemeindevorstands
Hochbau St. Moritz