In Anwendung von Art. 18 Abs. 1 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 01. Juni 2026 den Entwurf der Teilrevision des Quartierplans «Foppas» zur öffentlichen Auflage freigegeben. |
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| Gegenstand | Teilrevision Quartierplan «Foppas» |
| Zweck |
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| Auflageakten |
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| Grundlagen (zur Information) |
Rechtsgültiger Quartierplan «Foppas» bestehend aus:
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| Auflageort | Abteilung Hochbau Via Serlas 23e 7500 St. Moritz Öffnungszeiten Montag – Freitag: Vormittags: 08.30 Uhr – 11.30 Uhr Nachmittags: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Donnerstagnachmittag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden. |
| Auflagezeit / Einsprachefrist | ab 04. Juni 2026 bis und mit 06. Juli 2026 (30 Tage) |
| Einsprachen: | Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache gegen den Quartierplanentwurf erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung (Art. 18 Abs. 3 KRVO). Zur Einsprache berechtigt sind demnach Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht zur Beschwerdeführung legitimiert sind (Art. 101 Abs. 2 KRG). |
| St. Moritz, 01. Juni 2026 | |
Im Auftrag des Gemeindevorstands Hochbau St. Moritz |