24.08.2026

Projekt Wasserversorgung Pontresina-Morteratsch, Untersuchungen GWPW
In Morteratsch bestehen seit längerer Zeit Unsicherheiten hinsichtlich der ausreichenden Trinkwasserversorgung. Die Schaukäserei Alp Nouva wird heute über die Wasserversorgung der Hotel Morteratsch AG mit Trinkwasser versorgt. Aufgrund der wiederholt angespannten Wassersituation besteht für die Gemeinde deshalb Handlungsbedarf. 
Im Frühjahr 2026 liess die Gemeinde Pontresina unter Beizug der Dr. Bernasconi AG in Sargans, westlich des Bahnhofs Morteratsch insgesamt fünf Erkundungsbohrungen ausführen. Mindestens eine dieser Bohrungen hat sich aufgrund der bisherigen Pump- und Spülversuche als erfolgversprechend erwiesen für eine künftige Grundwasserfassung. Die bisherige bakteriologische Untersuchung des Wassers ergab ein einwandfreies Resultat. Die Schaukäserei übernimmt 25% der anfallenden Kosten für das Provisorium. 
Der Gemeindevorstand beschliesst die Erstellung einer provisorischen Trinkwasserversorgung für die Schaukäserei Alp Nouva bis längstens Ende Oktober 2026. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf ca. CHF 30'000.-. 
Ein Teil der Komponenten der provisorischen Lösung kann dann später für eine definitive neue Lösung der Trinkwasserversorgung verwendet werden. 
Verabschiedung Totalrevision kZWF zuhanden Vorprüfung durch den Kanton
Der Gemeindevorstand hat am 20. Januar 2026 die Einleitung der Totalrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzeses verabschiedet und per 5. Februar 2026 die bestehende Planungszone aufgehoben und eine neue Planungszone erlassen. Zudem hat der Gemeindevorstand entschieden, das Planungsbüro Stauffer & Studach sowie den externen Rechtsberater Dr. iur. Otmar Bänziger mit der Erarbeitung der Grundlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Vorprüfung durch den Kanton zu beauftragen. Diese Arbeiten konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen und das Ergebnis dem Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Der Gemeindevorstand hat den bereinigten Entwurf zur Totalrevision des kZWG und den entsprechenden Planungs- und Mitwirkungsbericht zuhanden der Vorprüfung durch den Kanton verabschiedet. Zudem hat der Gemeindevorstand die erlassene Planungszone präzisiert. Die Präzisierung erscheint am 25. August 2026 im kommunalen und kantonalen Amtsblatt.
Ab diesem Zeitpunkt sind weitere Informationen auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet (Revisionen).
Gesuch um Übertragung Baurecht betr. Bergrestaurant «Unterer Schafberg» 
Nachdem der Bürgerrat bereits einen positiven Entscheid in der Sache gefällt hat, hat auch der Gemeindevorstand dem Antrag von Claudia und Reto Pollini zugestimmt, das Baurecht für das Bergrestaurant «unterer Schafberg» auf Silvan und Nicola Schwab zu übertragen. 
Der Gemeindevorstand bedankt sich bei Claudia und Reto Pollini für ihr grosses Engagement rund um die Bewirtung des Bergrestaurants und freut sich darüber, dass mit Silvana und Nicola Schwab eine ideale Nachfolgelösung gefunden werden konnte. Die beiden haben während acht Jahren gemeinsam die Es-cha Hütte SAC geführt. 
Vorgehen bei der Suche nach neuen Kommissionsmitgliedern
Künftig soll die Wahl von neuen Kommissionsmitgliedern einheitlich erfolgen. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, dass alle Vakanzen ausgeschrieben werden, wobei die verschiedenen Kommunikationskanäle der Gemeinde genutzt werden. Für die Ausschreibung und Wahlanträge hat der Vorstand das konkrete Vorgehen definiert. 
Dienstbarkeitsvertrag für Durchleitungsrecht für Stromkabel für Neubau Langlaufbrücke Pros Suot Godin / WM-Brücke
Im Zusammenhang mit dem erfolgten Neubau der Langlaufbrücke Pros Suot Godin "WM-Brücke" und der zugehörigen Beschneiungsanlage vereinbaren die Parteien die Errichtung und Eintragung einer Personaldienstbarkeit im Grundbuch. Der Gemeindevorstand hat nun den Dienstbarkeitsvertrag betreffend die Einräumung eines Durchleitungsrechts für Stromkabel für die Beschneiung zulasten Grundstück Nr. 286 und zugunsten der Politischen Gemeinde Pontresina, genehmigt.
Demission Gemeindevorstand Mark Hulsbergen, Neuverteilung Aufgaben
Mark Hulsbergen hat sich aus persönlichen Gründen entschieden, sein Gemeindevorstands-Mandat per Ende August 2026 niederzulegen.
Gemäss Art. 35 Abs. 1 Gemeindeverfassung besteht der Gemeindevorstand aus dem Gemeindepräsidium und vier weiteren Mitgliedern. Zudem sieht Art. 63 Abs. 2 Gemeindeverfassung folgende Regelung vor: Bei Rücktritten aus dem Gemeindevorstand während der ersten Amtsperiode nach Inkrafttreten der Verfassung unterbleiben Ersatzwahlen, bis die künftige Grösse erreicht ist.
Mit dem Rücktritt durch Mark Hulsbergen während der Legislatur 2025-2028 reduziert sich die Anzahl Gemeindevorstandsmitglieder von 6 auf 5. Es muss deshalb keine Ersatzwahl durchgeführt werden.
Die Aufgaben von Mark Hulsbergen wurden wie folgt verteilt:
 | Aufgabe | Zuständige Person
| DV Gemeindeinfrastruktur | Nora Saratz Cazin
| Stv. DV Sicherheit | Urs Dubs
| Feuerwehrkommission Samedan-Pontresina | Urs Dubs
| Stv. Forstzweckverband Sameda-Pontresina | Nadia Höhener-Puorger
| Schulhausbaukommission | Nora Saratz Cazin 
| Flughafenkonferenz | Joel Schäfli
| Vorsitz runder Tisch Kutscher | Nora Saratz Cazin 
Teilrevision Ordnungsbussenverordnung der Gemeinde Pontresina
Der Bund hat per 1. August 2026 schweizweit einheitliche Ordnungsbussen für Littering sowie für die widerrechtliche Entsorgung von Siedlungsabfällen eingeführt. Für dieselben Tatbestände dürfen bestehende kantonale oder kommunale Ordnungsbussenbestimmungen seither nicht mehr angewendet werden. Der Gemeindevorstand hat die Ordnungsbussenverordnung der Gemeinde Pontresina an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Baubewilligungen 
Der Gemeindevorstand bewilligt folgende Baugesuche:
-         Sanierung Bäder und Küche, Ergänzung Balkongeländer, Via Giarsun 1, Parz. 1970
-         Projektänderung Ersatzneubau mit 6 Neubauwohnungen, MFH La Filomela, Via Mengiots 9, Parz. 2094
-         4. Nachtragsgesuch, Umbau und Renovation Mehrfamilienhaus, Via Chinun 21, Parz. 2106
-         Projektänderungen, Chesa Diavolezza, Via da Mulin 10, Parz. 1935
-         Baubewilligungsverlängerung: Abbruch und Neubau Infrastrukturbauten, Sportpavillon, Via Maistra 64, Parz. 1661

Bericht der Sportkommission

Talentförderungsbeiträge 2026
Aufgrund der bis zum 30. Juni 2026 eingereichten Gesuche spricht die Sportkommission insgesamt CHF 26’000 zur Unterstützung von 13 Nachwuchstalenten.
Die Unterstützung kommt Athletinnen und Athleten aus verschiedenen Sportarten zugute: vier Talente aus dem Biathlon, drei Personen je aus dem Langlauf & dem Triathlon sowie je eine Person aus dem Mountainbike Cross Country dem Eiskunstlauf und als Freestyle Skier. Die geförderten Talente sind zwischen 11 und 23 Jahre alt.
Gemäss dem geltenden Reglement sind Talente beitragsberechtigt, wenn sie überdurchschnittliche Fähigkeiten im Sport oder Kulturbereich aufweisen, bereits entsprechende Leistungen erbracht haben, einem Nachwuchskader oder einer vergleichbaren Organisation angehören und von Fachpersonen ein anerkanntes Potenzial für weitere bedeutende Leistungssteigerungen attestiert erhalten. Zudem müssen die Gesuchstellenden in Pontresina wohnhaft sein. Das Steuerdomizil beziehungsweise bei Minderjährigen das Steuerdomizil der Eltern muss sich ganzjährig in Pontresina befinden.
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung 2027 welches im Dezember 2026 an der Gemeindeversammlung behandelt wird.

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin