18.02.2020

Sanierung des Berufsschulhauses

Das Berufsschulhaus in Promulins wurde in den Jahren 1979/1980 erstellt. Es steht im Eigentum der politischen Gemeinde Samedan. Grundlegende Renovierungen und Sanierungen haben seitdem nicht stattgefunden, weshalb die Lebensdauer der verschiedenen Bauteile erreicht ist. Eine Gesamtsanierung der Liegenschaft steht somit an. Mit Blick auf das Sanierungsprojekt hat der Gemeindevorstand eine Baukommission eingesetzt und das Architekturbüro Roland Malgiaritta mit der Durchführung einer Zustandsanalyse beauftragt. Gleichzeitig wurde auch eine Schadstoffanalyse vorgenommen. Im Weiteren wurde der Sanierungs- und Erweiterungsbedarf mittels einer Bedürfnisabklärung ermittelt. Das Ergebnis der Abklärungen wurde vom Gemeindevorstand zur Kenntnis genommen und in Form eines Sanierungskonzeptes zuhanden der Eingabe an das kantonale Amt für Berufsbildung verabschiedet. Eine erste approximative Kostenschätzung geht von Kosten in der Höhe von CHF 10 bis 12 Mio. für die Totalsanierung aus. Der Baubeginn ist ab Frühjahr 2021 vorgesehen.

Festlegung Gewässerräume gemäss Gewässerschutzgesetz

Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung verlangt im Grundsatz, für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer einen Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum dient der langfristigen Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewässernutzung. Landwirtschaftliche Flächen innerhalb des Gewässerraumes können als Förderflächen für die Biodiversität bewirtschaftet und dürfen somit höchstens extensiv genutzt werden. Der Gewässerraum soll weitgehend frei von neuen Anlagen bleiben; bestehende Anlagen haben jedoch Bestandesgarantie. Für die Ausscheidung der Gewässerräume sind die Gemeinden zuständig. Dies hat im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung mittels Festlegung einer Gewässerraumzone zu erfolgen. Der Gemeindevorstand hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet und zuhanden der Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung verabschiedet. Nach erfolgter Freigabe findet eine öffentliche Mitwirkungsauflage statt.

Kein Verbot für Feuerwerke am 1. August und an Silvester

Der Gemeindevorstand wurde von privater Seite ersucht, ein ganzjähriges, generelles Feuerwerksverbot in der Wohnzone zu erlassen. Begründet wurde das Begehren im Wesentlichen mit den Lärmimmissionen, den Rückständen und der Umweltbelastung. Die vorgebrachten Argumente sind durchaus begründet und nachvollziehbar. Trotzdem erachtet der Gemeindevorstand ein generelles Feuerwerksverbot weder als notwendig noch verhältnismässig. Mit der im kommunalen Polizeigesetz verankerten Bewilligungspflicht verfügt der Gemeindevorstand über ein griffiges Instrument, um das unkontrollierte Abbrennen von Feuerwerken einzuschränken. Die Bewilligungspflicht wird von der Gemeinde streng gehandhabt, indem namentlich für private Anlässe wie Geburtstagsfeste, Hochzeiten, Firmenevents etc. keine Bewilligungen erteilt werden. In der Praxis besteht deshalb mit Ausnahme vom 1. August und an Silvester faktisch bereits ein generelles Verbot. Freude und Unterhaltung müssen ihren Platz in einer Dorfgemeinschaft haben, auch am Silvester und am Nationalfeiertag. Die davon ausgehenden Störungen und Beeinträchtigungen mögen zwar für Einzelne ärgerlich sein. Die Belastung dürfte sich aber im Rahmen des Zumutbaren bewegen und ist in Kauf zu nehmen, zumal es nur zwei Tage im Jahr betrifft.

Unterhaltsregelung Fahrweg Punt Muragl – Muottas Muragl

Der Fahrweg von Punt Muragl nach Muottas Muragl wird touristisch, alpwirtschaftlich und forstlich genutzt. Involvierte Parteien sind somit die Engadin St. Moritz Mountains AG, die Alp- und Sennereigenossenschaft, der Forstbetrieb Pontresina/Samedan sowie die Gemeinde. Vor Jahren erfolgte eine umfassende Sanierung im Rahmen eines subventionierten Forstprojektes. Der laufende Unterhalt wurde in der Folge allerdings nicht klar geregelt, so dass ein systematischer und koordinierter Unterhalt unterblieb. In der Zwischenzeit hat der Weg stark gelitten und präsentiert sich teilweise in einem desolaten Zustand. Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Bergbahn soll die Zuständigkeiten für die Zukunft klar regeln und einen minimalen Unterhalt sicherstellen. In der Verantwortung der Gemeinde Samedan liegt der Abschnitt ab Kehrplatz (1860 m.ü.M.) bis zur ersten Spitzkehre oberhalb der Tegia Muragl. Die Engadin St. Moritz Mountains AG ist für den darüber liegenden Abschnitt bis zur Bergstation Muottas Muragl zuständig.

Sanierung Bachdurchlass Ova da Muragl

Der Bachdurchlass Ova da Muragl bei der Kantonsstrasse in Punt Muragl wurde im Jahr 1960 erstellt und verschiedentlich erweitert. Wegen der fehlenden Abdichtung befindet sich das Tragwerk in einem schlechten Zustand. Das Tiefbauamt Graubünden plant deshalb eine umfassende Instandsetzung. Eine Untersuchung hat zudem gezeigt, dass ein 100-jährliches Hochwasser mit den heutigen Lichtraumverhältnissen zu einer Überflutung des Bachdurchlasses führen würde. Daraus entsteht ein erhöhtes Risiko für die nahegelegene Tankstelle und für die Bahnlinie der RhB. Somit besteht auch seitens der Gemeinde Samedan Handlungsbedarf. Sinnvollerweise erfolgt die Planung und Ausführung in Koordination mit dem kantonalen Tiefbauamt. Auch die Bauabwicklung soll über das Tiefbauamt erfolgen. Aufgrund der Angebote gemäss Submissionsverfahren hat der Gemeindevorstand den anteilsmässigen Betrag von CHF 317‘385 für die Baumeister- und Belagsarbeiten freigegeben. Parallel zur Sanierung des Bachdurchlasses wird auch die Bushaltestelle behindertengerecht ausgebaut. Die entsprechenden Arbeiten wurden für CHF 41‘486 vergeben. Baubeginn ist im März 2020.

Optimierung Loipe Plattignas – Punt Muragl

Im Rahmen des Projektes „Engadin Arena“ beabsichtigt die Gemeinde Celerina die RhB-Unterführung in Plattignas zu verbreitern. Damit könnten die Loipe und die Marathonstrecke künftig auf der orografisch linken Seite des Flazbaches angelegt werden. In der Folge wäre es wünschenswert, die Unterführung bei der Shellstrasse ebenfalls zu optimieren. Abgang und Aufgang bei der Unterführung müssten verbreitert und das Gefälle reduziert werden. Zudem soll auch die Entwässerung verbessert werden. Ein Vorprojekt wird die technische Machbarkeit und die Kostenfolgen aufzeigen Der Auftrag dafür wurde an das Ingenieurbüro Caprez AG erteilt.

Ersatzwahl Arbeitsgruppen

Ramon Zangger, Mitglied der Arbeitsgruppe Kultur, und Claudio Chiogna, Mitglied der Arbeitsgruppe touristische Leistungsträger, haben auf Ende 2019 ihre Demission eingereicht. Als Ersatz wurden Manuela Dorsa Crameri in die Arbeitsgruppe Kultur und Cornelia Donatz in die Arbeitsgruppe Tourismus gewählt. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtsperiode bis 31.12.2020.

(pre)