Die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen) mit Sitz im Kanton Graubünden werden heute von der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beaufsichtigt. In Zukunft soll diese Aufgabe eine neue gemeinsame Anstalt der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin übernehmen. Die Kantone haben dazu eine interkantonale Vereinbarung ausgehandelt. Die Regierung schlägt dem Grossen Rat in ihrer Botschaft vor, dass der Kanton Graubünden der Vereinba­rung beitritt. Die Anforderungen an die Aufsicht sind stark gestiegen. Die neue Anstalt ermöglicht es, diesen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden. Die bestehende Aufsichtsbehör­de soll aufgelöst werden.

Im Kanton Graubünden betrifft die Änderung hier ansässige Pensionskassen. Die Aufsicht über die soge­nannten klassischen Stiftungen soll der Kanton weiterhin selbst wahrnehmen. Im Übrigen schlägt die Regierung punktuelle Anpassungen des kantonalen Rechts vor. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Oktobersession behandeln (21. bis 23. Oktober). (staka)