Die Kantonsregierung schlug in einer Botschaft an das Kantonsparlament vor, die Einnahmen im Verhältnis von 75 Prozent zugunsten des Kantons und von 25 Prozent zugunsten der Gemein­den aufzuteilen. Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich in der Dezembersession darüber.

Für den Kanton Graubünden seien die Zusatzeinnahmen derzeit nicht verlässlich zu beziffern. Sie dürften sich gemäss Mitteilung «im tiefen siebenstelligen Bereich» bewegen.

Die Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer sollen auf die einzelnen Gemeinden im Verhältnis der kommu­nalen Gewinnsteuern der juristischen Personen verteilt werden. Den Kantonsanteil wolle die Regierung hauptsächlich für die Standortförderung einsetzen, was auch den Gemeinden zugute komme.

Das Schweizer Stimmvolk stimmte am 18. Juni 2023 einer Änderung der Bundesverfassung zur Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz zu. Damit wird die Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro in Form einer Ergänzungssteuer des Bundes sichergestellt.

Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 25 Prozent dem Bund und zu 75 Prozent den Kantonen zu, in welchen die betroffenen Unternehmen steuerpflichtig sind. (sda)