Der Herbst ist die Jahreszeit, in der die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, unverhofft auf Wildtiere zu treffen, die sich auf der Fahrbahn aufhalten oder diese überqueren. Wie der TCS in einer Medienmitteilung schreibt, ist gerade in der Abend- und Morgendämmerung das Wild besonders aktiv. Das Risiko, plötzlich von einem Wildtier auf der Strasse überrascht zu werden, steigt. Später, im Winter, kommt dazu, dass die Wildtiere regelmässig auf die Strasse laufen, um Salzreste vom Boden aufzulecken. 

Fahrverhalten im Wald anpassen
Im Wald muss die Fahrerin bzw. der Fahrer damit rechnen, dass Wild auf der Fahrbahn auftaucht. Dies ist heutzutage wahrscheinlicher als früher, weil die Fahrzeuge, auch solche mit Verbrennungsmotoren, immer leiser werden und somit kaum wahrgenommen werden können. Deshalb sollte bei Verdacht auf potenzielle Gefahren durch Wildtiere die Geschwindigkeit verringert und die Aufmerksamkeit erhöht werden. Man sollte sich nicht von Mitfahrenden oder elektronischem Zubehör ablen­ken lassen.

Abblendlicht einschalten
Wenn man auf der Strasse auf ein Reh trifft, sollte man sofort das Abblend­licht einschalten. Auf keinen Fall das Scheinwerferlicht, das irritiert das Tier. Auch Hupen kann eine Möglichkeit sein, das Tier zu verscheuchen. Weil das Wild meistens in Gruppen unterwegs ist, muss jederzeit mit zusätzlichen Tieren gerechnet werden, die auf der Strasse auftauchen könnten. 

Keine Ausweichmanöver
Wenn eine Kollision trotzdem nicht zu verhindern ist, sollte die Fahrerin oder der Fahrer auf die Bremse treten, das Steuerrad gut festhalten und versuchen, die Spur zu halten. Riskante Ausweichmanöver sollten vermieden werden, weil diese zu einem noch schlimmeren Unfall führen können. Dies zum Beispiel bei Gegenverkehr oder wenn sich ein Hindernis oder Gegenstand am Strassenrand befindet.

Polizei benachrichtigen 
Wenn es zu einem Unfall kommt und ein Tier angefahren wird, muss rasch gehandelt werden: Warnblinker einschalten, Leuchtweste anziehen und das Pannendreieck aufstellen. Nach dem Sichern der Unfallstelle sollte der Fahrer oder die Fahrerin die Polizei benachrichtigen. Diese entscheidet dann, ob die Wildhüterin oder der Wildhüter aufgeboten wird. Rehe, Füchse und andere Wildtiere sind, ob verletzt oder tot, ein Fall für die Polizei oder den Wildhüter. Aus diesem Grund ist eine Meldepflicht im Strassenverkehrsge­setz verankert. Wichtig ist, dass man sich dem verletzten Tier nicht nähert, bis die Polizei oder die Wildhut vor Ort ist. Die Polizei bzw. die Wildhut sollte auch dann alarmiert werden, wenn das Tier scheinbar unverletzt davonläuft. Falls das Tier doch verletzt sein sollte, kann es sein, dass es sich irgendwo im Unterholz versteckt und qualvoll verendet. 

Versicherung bezahlt teilweise 
In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Allerdings deckt sie den Schaden nur, wenn es sich um eine plötzliche, direkte Kollision mit einem Wildtier handelt. Falls der Fahrer bzw. die Fahrerin dem Tier ausgewichen und dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat, wird der Schaden nicht von der Teilkasko übernommen. Verfügt der Fahrer bzw. die Fahrerin über eine Voll- kaskoversiche­rung, übernimmt diese den Schaden. Die Meldung eines Wildunfalls bei der Polizei empfiehlt sich deshalb doppelt: Die Fahrerin bzw. der Fahrer entgeht einerseits einer Busse wegen pflichtwidrigem Verhalten. Gleichzeitig kann er oder sie beweisen, wie sich der Unfall tatsächlich ereignet hat. TCS