Bei dem wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch angeklagten Polizeibeamten handelt es sich um den ehemaligen Chef des Polizeipostens Scuol, wie der eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Urs Sutter am Montag auf Anfrage einen Bericht im «SonntagsBlick» bestätigte. Dieser Polizeibeamte war am 15. Juni 2017 in einen Einsatz gegen den Whistleblower involviert. Damals wurde Quadroni verhaftet und fürsorgerisch untergebracht. Zuvor liess er das Bündner Baukartell auffliegen. Mit dem Postenchef wurde jedoch auch Quadroni selbst angeklagt, wie Sutter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Dem Whistleblower wird Drohung gegenüber der Polizei vorgeworfen. Ausserdem seien weitere Vorwürfe gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft pendent.
Die Anklage des ehemaligen Postenchefs geht auf eine Beschwerde Quadronis zurück. Das Kantonsgericht hiess diese im Januar 2024 weitgehend gut. Die Bündner Staatsanwaltschaft musste daraufhin das Verfahren neu aufrollen. Jetzt kam es zur Anklage.

Früheres Strafverfahren eingestellt
Juni 2018 hatte die Staatsanwaltschaft zunächst gegen den Scuoler Polizeipostenchef aufgrund von Strafanzeigen Quadronis und des kantonalen Departements für Justiz Sicherheit und Gesundheit ein Strafverfahren eröffnet, unter anderem wegen mutmasslichen Amtsmissbrauchs. Hauptgegenstand der Untersuchungen war die Verhaftung Quadronis beziehungsweise die Rolle des Polizeibeamten bei deren Vorbereitung und Durchführung. Am 20. Juni 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein mit der Begründung, es habe sich kein Tatverdacht gegen den leitenden Polizisten ergeben. Die den Anfangsverdacht begründenden Ungereimtheiten im Vorgehen des Polizeibeamten hätten selbst in einer Gesamtschau keine Amtspflichtverletzungen gebildet.

«Möglicherweise unrechtmässig»
Gemäss dem Urteil des Kantonsgerichts vom Januar bestünden Hinweise darauf, dass der Polizeieinsatz vom 15. Juni 2017 «möglicherweise nicht rechtmässig» gewesen sein könnte. Gleichzeitig gebe Anhaltspunkte, dass der Polizeipostenchef mittelbar für die Anordnung des Einsatzes der Interventionseinheit der Kantonspolizei verantwortlich sei. Entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft habe nicht von vornherein zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, dass der Polizeibeamte sich in Zusammenhang mit der Anordnung des Polizeieinsatzes gegen den Whistleblower einer Straftat schuldig gemacht habe, so die Kantonsrichter. «Es kann somit nicht von einer derart klaren Sach- und Rechtslage gesprochen werden, dass eine Einstellung des Strafverfahrens gerechtfertigt wäre», hatte das Fazit des Gerichts gelautet. (sda)