Der Anstellungsumfang für die beiden Dienststellen-Co-Leiter beträgt je 80 Prozent. «Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von Top- und Jobsharing-Modellen steht im Einklang mit der HR‒Strategie des Kantons», heisst es in der Regie­rungsmitteilung. Die Bestrebungen, die kantonale Verwaltung als innovative Arbeitgeberin im Markt zu positio­nie­ren und damit auch dem sich akzentuierenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden mit der situativen Einführung von neuen Arbeitsformen wie dem neuen Führungsmodell im AJF ausdrücklich unterstützt. (ep)