Diese Änderung betrifft insbesondere Besitzer von Solaranlagen, die überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das neue Stromgesetz sieht vor, dass der eingespeiste Strom schweizweit zu einem einheitlichen Tarif vergütet wird, der vierteljährlich durch das Bundesamt für Energie festgelegt wird. Auch Repower wird gemäss ihrer Medienmitteilung ab diesem Zeitpunkt die marktbasierte Rückliefervergütung einführen. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW ist eine Minimalvergütung vorgesehen, die vom Bundesrat festgelegt wird. Eine marktpreisbasierte Rückliefervergütung schafft für Besitzer von Solaranlagen Anreize, die Stromproduktion und -nutzung besser aufeinander abzustimmen. Die Repower empfiehlt allen Anlagenbetreibern, sich frühzeitig über die zukünftig geltenden marktbasierten Rückliefertarife zu informieren, um die Anlage optimal zu dimensionieren. Für das Jahr 2025 bleibt der Rückliefertarif von Repower unverändert. Repower bezahlt den Produzentinnen weiterhin acht Rappen pro eingespeister Kilowattstunde. Hinzu kommen bei Anlagen von bis 30 kVA Gesamtwechselrichterleistung zusätzliche vier Rappen für den Herkunftsnachweis (HKN). Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde wird automatisch ein HKN im System generiert. Diese Nachweise können von den Produzentinnen genutzt oder vermarktet werden.
Medienmitteilung Repower AG
Medienmitteilung Repower AG
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