Nach zähem Ringen haben die eidgenössischen Räte am Freitag in der Schlussabstimmung entschieden, dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuzustimmen. Will heissen, der Nationalrat hat mit 106 : 69 Stimmen bei 19 Enthaltungen der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Im Ständerat lautete das Ergebnis 25:16 Stimmen bei drei Enthaltungen. Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, die durch die Abschaffung des Eigen­mietwerts entstehenden Mindereinnahmen mit einer Ersatzsteuer zu kompensieren. Die Kantone sind allerdings frei, eine solche Steuer zu erheben. 

 Der Eigenmietwert soll bei selbst bewohnten Erst- und Zweitliegenschaften wegfallen. Der Ständerat forderte lange Zeit, nur Erstwohnungen von der Eigenmietwert-Besteuerung auszunehmen. Vor allem die Bergkan­tone hatten sich dagegen gewehrt, dass die Steuer auch auf Zweitliegenschaften wegfällt. Sie verwiesen – letztlich erfolglos – auf die hohen Mindereinnahmen durch den Wegfall der Steuer. 

Allerdings dürfte es noch einige Zeit dauern, bis der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft ist. Die neue Objektsteuer ist dem obligatorischen Referendum unterstellt. Für die Einführung braucht es deshalb ein Ja von Volk und Ständen. Angesichts der zuweilen grossen Skepsis aus verschiedenen Lagern dürfte der Urnengang eine hohe Hürde sein.

Der Eigenmietwert ist eine Steuer auf fiktiven Mieteinnahmen, welche zum steuerbaren Einkommen gerechnet werden. Im Gegenzug durften Haus- und Wohnungsbesitzer bisher verschiedene Aufwendungen für die Liegenschaft von der Steuer absetzen. (ep)