Wer Immobilien veräussert, sollte je nach Art und Weise eine mögliche Qualifikation als gewerbsmässiger Liegenschaftshändler prüfen lassen – und zwar besser früh als zu spät. Denn das Bundesgericht hat hier eine sehr strenge Praxis, ...
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben