In Graubünden herrscht aktuell für Alters- und Pflegeheime und Hospize, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, Wahlfreiheit bei der Frage, ob sie assistierten Suizid in ihren Räumen anbieten wollen oder nicht. Das soll sich mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ändern. Am 18. Februar 2021 verlangte Pascal Pajic in einem Antrag an den Grossen Rat eine Aufnahme- und Behandlungspflicht für Menschen, die externe Organisationen wie Exit für einen begleiteten Suizid in Anspruch nehmen möchten. Der Vorstoss wurde im Grossen Rat ange­nommen (siehe Kasten). Die Bündner Regierung hat daraufhin dem Gesundheitsamt für die anstehende Teilrevision des Gesundheitsgesetzes den Auftrag erteilt, einen Gesetzesartikel in dem Sinne umzuformulieren, dass künftig alle subventionierten Bündner Heime und Hospize in ihren Räumen assistierte Suizide zulassen müssen. Dagegen regt sich Widerstand.

Wahlfreiheit soll erhalten bleiben
Am Dienstagabend hat der Arbeitskreis «Kein Zwang zur Zulassung von assistiertem Suizid in Institutionen im Kanton Graubünden« zu einer öffentlichen Veranstaltung mit zwei Kurzvorträgen und Podiumsdiskussion im Gemeindesaal von Scuol eingeladen. Der Arbeitskreis spricht sich entschieden dafür aus, dass die geltende Wahlfrei­heit erhalten bleibt.

Laut Reto Parpan geht es den Mitgliedern des Arbeitskreises nicht um eine Debatte «Assistierter Suizid, ja oder nein». Vielmehr gehe es darum, einige Grundsatzfragen im Hinblick auf die letzte Lebensphase des Menschen zu thematisieren. Heime und Hospize sollen laut dem Arbeitskreis weiterhin frei über ihre Pflegekultur und ethische Grundhaltung entscheiden dürfen. Es bestehe weder eine sachliche Notwendigkeit noch ein Auftrag des Souverän für eine Gesetzesänderung.«Menschen, die per assistiertem Suizid aus dem Leben gehen wollen, haben bereits heute in verschiedenen Bündner Pflegehei­men diese Möglichkeit», argumentierte Reto Parpan.

Angst vor Normalisierung von Suizid
Er ist überzeugt, dass eine Gesetzesänderung nur negative Folgen nach sich ziehen würde: «Suizidprävention würde an Gewicht verlieren, es käme zu einer Zunahme an Suiziden, Mitar­beitende wären einer hohen emotio­nalen Belastung ausgesetzt und Bewohnerinnen und Bewohner würden verunsichert werden, wenn an ihrer Wohnstätte assistierter Suizid stattfinden würd.» 

Ältere Menschen nehmen sich laut Reto Parpan zunehmend als Belastung und Kostenfaktor für die Gesellschaft wahr. Diese sei auf Wachstum, Leistung und Effizienz ausgerichtet. Er befürchtet eine «Normalisierung des Suizids». Dabei seien der Staat und die von ihm unterstützten Institutionen verpflich­tet, das Leben aller zu schützen, auch der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. 

Ein Wandel in der Gesellschaft
Raimund Klesse ist Facharzt für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie. In seinem Referat hat er die Geschichte des Suizids beleuchtet. Seit den Achtzigerjahren habe es eine Ausweitung der assistierten Suizide bei Menschen mit schweren körperlichen Erkran­kun­gen am Lebensende gegeben. Mit 32 Prozent liege dieser bei Personen mit Krebserkrankungen am höchsten, gefolgt von Menschen mit Polymor­bi­dität (23 Prozent). «Der Sterbeort in der Deutschschweiz ist zu 20 Prozent in Heimen.» 

Mit Hinweis auf mehrere Statistiken und Zahlenvergleiche zu anderen Ländern mit anderen Gesetzeslagen kam Raimund Klesse zum Schluss: «Es besteht ein zunehmender Druck auf Institutionen, Ärzte und Pflegende». Seit 2022 darf in der Schweiz Exit seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechts auch generell bei «Leiden in und am Alter» unterstützen. Im Kanton Zürich wird aktuell eine Initiative von Dignitas und Exit unterstützt, welche auch private Institutionen verpflich­tet, assistierten Suizid zuzulassen. 

In Graubünden wenige Suizide
Raimund Klesse stellt bei seiner Tätigkeit fest, dass Todeswünsche bei der älteren Bevölkerung zwar häufig sind, doch die konkrete Suizidalität gerade in Heimen seltener ist als in der Allgemeinbevölkerung. Als Grund dafür nennt er weniger Einsamkeit und eine gute Betreuung und Fürsorge. «Die Heimkultur ist eine Kultur der Sorge», so der Facharzt. Risikofaktoren für Suizidwünsche im Alter seien eine Reduktion der zwischenmenschlichen Beziehungen, Hilfsbedürftigkeit, Angst, zur Last zu fallen oder Angst vor Leiden und Sterben.

Ein Blick auf die Suizidraten in Graubünden zeigt, dass es wenige assistierte Suizide im Kanton gibt. Auf der Rangliste der Kantone befindet sich Graubünden an drittletzter Stelle. Im Jahr 2024 nahmen sich 46 Menschen im Kanton das Leben, die Hälfte davon mit Unterstützung. Laut dem Exit-Bericht von 2025 gab es 35 assistierte Suizide in Graubünden. 

Ein Gewissenskonflikt für Pflegende
Cilly Valär ist Pflegefachfrau. Für sie stehen die Betreuung, die Pflege von Beziehungen und die Begleitung sterbender Menschen bis zum letzten Atemzug an erster Stelle. Beim Sterbeprozess gehe es immer auch um Verarbeitung, es passiere viel in solchen Momenten, sowohl bei der sterbenden Person und bei den Angehörigen. «Es hat für die Pflegenden einen grossen Wert, dass wir Sterbende bis zum Schluss begleiten, denn wir begegnen immer viel Dankbarkeit», erzählte sie. 

Cilly Valär empfindet einen assis­tierten Suizid als «Schnitt, bei dem etwas kaputtgeht, was wir nicht verändern dürfen». Sie hätte als Pflegefachfrau einen Gewissenskonflikt, sollte die Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Sorge um andere Bewohnenden
Markus Pieren, Heimleiter des Alters- und Pflegeheims Lenzerheide, hat Bedenken, was die Umsetzung des assis­tierten Suizids in kleinen Institutionen anbelangt. Jedes Heim sei anders, nicht überall herrsche die gebotene Anonymität, dass sich das Haus für dieses Angebot eigne. «Ich leite ein kleines Heim mit 35 Bewohnern. Wenn jemand von Exit kommt, muss er durch die Türe rein und beim Stammtisch unserer Bewohnenden vorbeigehen, und das macht mit den Leuten etwas.» 

Nach dem assistierten Suizid komme zudem die Polizei ins Haus, was nochmals Aufregung bringe. Die verstor­bene Person müsse schliesslich zur gleichen Türe wieder hinaustransportiert werden, in der sie einst auch eingetreten war. «Das Argument der Selbstbestimmung hört dort auf, wo andere tangiert werden», meinte Markus Pieren. Es brauche einen 360-Grad-Blick, um darüber zu entscheiden, ob ein Heim die Infrastruktur biete, um einen assistierten Suizid zu ermöglichen. «Der Weg über die gesetzliche Pflicht ist der falsche.» 


Angst vor Schmerzen, nicht vor Tod
An der anschliessenden Podiumsdiskussion beteiligte sich das Publikum rege. Es gebe heutzutage viele Möglichkeiten, Menschen gehen zu lassen, argumentierte eine Frau. Viele Menschen hätten nicht Angst vor dem Tod sondern vor dem Schmerz, meinte eine Anwesende. Die Psychiaterin und Buchautorin Melitta Breznik (siehe Kasten) nutzte diesen Einwand, um eine Lanze für Palliative Care zu brechen. «Heutzutage muss niemand mehr mit Schmerzen sterben.»


Das sind die Argumente der Befürworter

In seinem Auftrag an den Grossen Rat hielt Grossrat Pascal Pajic fest, dass in der Schweiz die Zahl der Menschen wächst, welche die Möglichkeit eines freiwilligen Lebensendes in Betracht ziehen für den Fall, dass ihre Lebensqualität nicht mehr ihren persön­lichen Wertmassstäben entspricht. «Bewohnerinnen und Bewohnern eines Alters- oder Pflegeheims in Graubünden ist heute nicht garantiert, dass sie diese – vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch vom Schweizer Bundesgericht anerkannte – Freiheit in Anspruch nehmen können», heisst es weiter. 
Bisher liegt es in der Kompetenz der individuellen Heimleitungen, assis­tierte Suizide zu ermöglichen oder nicht. «Deshalb müssen Bewohnerinnen und Bewohner unter Umständen ihr letztes Wohnumfeld und ihre vertraute Umgebung verlassen, weil sie von Heimleitungen daran gehindert werden, ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende im eigenen Bett auszuüben», schreibt Pascal Pajic in seinem Vorstoss. Menschen an der Ausübung dieser Freiheit zu hindern, dürfe nicht legal möglich sein – sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. «Im Gegenteil, diese Freiheit muss gesetzlich garantiert werden, weil sonst eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Pflegebetrieben möglich wäre, was grundsätzlich inakzeptabel ist», so der Grossrat. 
Sein Vorschlag ist eine Ergänzung des bestehenden Gesundheitsgesetzes, mit welcher Alters- und Pflegeheime, die von der öffentlichen Hand unterstützt werden, verpflichtet werden, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Diese Bestimmungen werden vom Bundesgericht gestützt. «Die persönliche Freiheit von Bewohnerinnen und Bewohnern einer solchen Einrichtung steht über der Gewissens- oder Religionsfreiheit des Trägers einer solchen Einrichtung», so Pascal Pajic. 
Mit 96 Stimmen bei vier Enthaltungen und ohne Gegenstimme wurde der Auftrag Pajic an die Bündner Regierung erteilt, das Gesundheitsgesetz zu ergänzen. Personen, die in öffentlichen Institutionen wohnen, sollen künftig das Recht haben, in diesen Einrichtungen die Hilfe von Beauftragten externer Organisationen für einen begleiteten Suizid nach den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu ­nehmen. Die Teilrevision des Ge­­­sund­­­­­­­­­­heitsgesetzes ist voraussichtlich für 2027 vorgesehen. In einem nächsten Schritt kommt die Ver­nehm­lassung, an die sich alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beteiligen können.