Die kostenlose Hotline richtet sich an Menschen, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie an deren Angehörige. Sie bietet rund um die Uhr eine niederschwellige und vertrauliche Beratung – unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde oder der Täter bekannt ist.
Geschultes Fachpersonal gewährleistet eine einheitliche Beratung nach nationalen Standards. Ziel ist, dass Betroffene in allen Kantonen rasch Zugang zu Unterstützung erhalten. Während der Bürozeiten werden Anrufe direkt an die zuständigen kantonalen Opferhilfestellen weitergeleitet. Ausserhalb dieser Zeiten übernehmen spezialisierte Teams die Beratung. Wichtig: Die Nummer 142 ersetzt keine Notrufnummer. In akuten Gefahrensituationen bleibt die Polizei (117) oder der Rettungsdienst (144) die erste Anlaufstelle.
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an einer regionalen Lösung, gemeinsam mit den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und St. Gallen. Tagsüber betreuen die kantonalen Stellen die Anrufe, in Graubünden die Opferhilfe Graubünden. Nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen übernimmt die Stiftung Frauenhaus St. Gallen den Bereitschaftsdienst für alle fünf Kantone. Für italienischsprachige Anrufende arbeitet Graubünden ausserhalb der Bürozeiten mit dem Kanton Tessin zusammen. Die Betreuung erfolgt in diesen Zeiten über einen externen Partner.
Medienmitteilung: Standeskanzlei Graubünden
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