Der Veröffentlichung vorausgegangen waren ein Zugangsgesuch eines Journalisten des Schweizer Fernsehens sowie mehrere gerichtliche Verfahren zur Klärung der öffentlichen und privaten Interessen, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.
Die WEKO hatte ihre Untersuchungen zu Absprachen in der Bündner Baubranche im Jahr 2019 abgeschlossen. In insgesamt zehn Verfahren wurden Kartellrechtsverstösse zwischen 2004 und 2012 festgestellt und verschiedene Unternehmen mit teils hohen Bussgeldern sanktioniert. Die Affäre führte später auch zur parlamentarischen Untersuchungskommission «Baukartell».
Der Kanton erzielte in den Jahren 2019 und 2020 mit 15 Strassenbau- und Baumeisterfirmen Vergleichslösungen. Zusammen mit 82 beteiligten Gemeinden flossen dabei rund 9 Millionen Franken an Ausgleichszahlungen. Bestandteil der Vereinbarungen waren zudem die Einführung von Kartellrechts-Compliance-Programmen sowie Wohlverhaltenserklärungen für künftige Ausschreibungen. Im Gegenzug verzichteten Kanton und Gemeinden auf weitere zivil- und submissionsrechtliche Schritte.
Laut Mitteilung nahm Graubünden bei der Aufarbeitung der Kartellfälle schweizweit eine Vorreiterrolle ein. Der Kanton sprach als erster beschaffungsrechtliche Sanktionen aus und setzte kartellzivilrechtliche Schadenersatzansprüche durch. Die WEKO bezeichnete die Einigungen als Meilenstein für das Schweizer Kartellzivilrecht.
Medienmitteilung: Standeskanzlei
Medienmitteilung: Standeskanzlei
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