Laut einer Mitteilung der Standeskanzlei Graubünden sind die Fahrplanentwürfe auf www.oev-info.ch öffentlich einsehbar. Der Kanton Graubünden hat diese während der letzten Monate in enger Zusammenarbeit mit den Transportunternehmen und Regionen erarbeitet. Für alle Interessierten besteht die Möglichkeit, über das entsprechende Formular unter www.oev-info.ch oder www.aev.gr.ch/fahrplan, per E-Mail an fahrplanentwurf@gr.ch oder per Post an das Amt für Energie und Verkehr, Abteilung öffentlicher Verkehr, Ringstrasse 10, 7001 Chur, eine schriftliche und begründete Stellungnahme einzureichen. Zusätzlich können Fahrplananträge auch über das E-Portal des Kantons eingereicht werden.

Für das kommende Jahr hat der Kanton keine wesentlichen Angebotsausbauten geplant. Das bestehende Angebot soll aber optimiert und den Bedürfnissen angepasst werden. 

Weitere Informationen zum Fahrplanverfahren sind unter www.aev.gr.ch/fahrplan ersichtlich. Die Entscheide des definitiven Fahrplans werden im Herbst gefällt. Der eigentliche Fahrplanwechsel erfolgt dann am 13. Dezember.
Mitteilung Standeskanzlei Graubünden