Dies hat das Obergericht Graubünden am Freitagabend in einer Medienmitteilung bekanntgegeben. Die Verhandlung ist öffentlich. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten werden die Sitzplätze nach Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Reservationen werden keine angenommen, teilt das Obergericht weiter mit. 

Am 22. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Graubünden im Zusammenhang mit dem Bergsturz in der Val Bondasca vom 23. August 2017 Anklage gegen fünf Personen wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung. Der Bergsturz im Bergell kostete acht Menschen das Leben. Die Verhandlung war ursprünglich Ende 2024 angesetzt, wurde jedoch zweimal verschoben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in den Tagen und Wochen vor dem Bergsturz die Gefahrenlage falsch eingeschätzt zu haben. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. (rs)