Wie aus einer Medienmitteilung des Kantons Graubünden hervorgeht, kann das Jagdpatent ab dem 3. August erstmals auch digital bestellt und bezahlt werden. Der Kauf erfolgt über das kantonale ePortal. Parallel dazu bleibt der Bezug des Patents an den regionalen Verkaufsstellen des Amts für Jagd und Fischerei möglich. Voraussetzung für den Erwerb eines digitalen Jagdpatents ist die Nutzung der digitalen Abschussliste über die Jagd-App des Amts für Jagd und Fischerei. Das digitale Patent wird direkt in der App hinterlegt. Bereits vom 1. bis 31. Juli können Interessierte den digitalen Bestellprozess testen. Diese Testbestellungen führen jedoch nicht zu einem gültigen Jagdpatent. Der reguläre Verkauf startet am 3. August.
Medienmitteilung: Standeskanzlei Graubünden
Symbolfoto: Jan Schlatter
Medienmitteilung: Standeskanzlei Graubünden
Symbolfoto: Jan Schlatter
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben