Am 3. August 2026 ging beim Gemeindevorstand ein Schreiben mit dem Titel «Dringliche Beanstandung der Abstimmungsunterlagen und Gesuch um Verschiebung der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 16. August 2026 betreffend ‹Neubau Plazza da sport Roseg›» ein. Der Gemeindevorstand behandelte das Gesuch an einer ausserordentlichen Sitzung und beurteilte es als Beschwerde im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über die politischen Rechte der Gemeinde Pontresina. Unter Beizug eines externen Rechtsberaters kam der Gemeindevorstand zum Schluss, dass die Beschwerde unbegründet und deshalb abzuweisen ist.
Damit findet die Gemeinde-Urnenabstimmung wie vorgesehen am 16. August statt. Der Beschluss wurde dem Gesuchsteller schriftlich und begründet mitgeteilt. Gegen den Entscheid des Gemeindevorstandes kann innert zehn Tagen beim Obergericht Beschwerde eingereicht werden.
Beanstandungen sind unbegründet
Mit dem Gesuch wurden einerseits die Abstimmungsfrage und andererseits der Inhalt der Botschaft zur Urnenabstimmung beanstandet. Der Gemeindevorstand ist überzeugt, dass die vorgebrachten Beanstandungen unbegründet sind. Aus Sicht des Gemeindevorstandes ist die Botschaft klar und ausführlich formuliert. Die Stimmberechtigten verfügen über die notwendigen Informationen, um sich eine Meinung zu bilden und darüber zu entscheiden, ob sie dem Projektkredit für den Neubau des Betriebsgebäudes mit öffentlichen Sport- und Spielplätzen auf der Plazza da sport Roseg zustimmen wollen. Zur Abstimmung steht ein Projektkredit in der Höhe von 10‘116‘000 Franken (± 15 Prozent).
Zukunft des Sportplatzes
Der Gemeindevorstand ruft die Stimmbevölkerung von Pontresina dazu auf, sich an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 16. August 2026 zu beteiligen. Mit ihrem Entscheid über den Projektkredit bestimmen die Stimmberechtigten über die Zukunft des Sportplatzes auf der Plazza da sport Roseg.
Medienmitteilung: Gemeinde Pontresina/ep
Symbolfoto: Jon Duschletta
Medienmitteilung: Gemeinde Pontresina/ep
Symbolfoto: Jon Duschletta
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